Die 24-jährige Frau, die 2011 in Beringen SH ihren Vater erstochen hatte, ist auch in zweiter Instanz wegen Mordes verurteilt worden. Das Schaffhauser Obergericht verurteilte sie am Donnerstag zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe - und verschärfte somit das Urteil der Vorinstanz.
Das Kantonsgericht hatte die junge Frau wegen Mordes und Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung legten Berufung dagegen ein. Das Obergericht qualifizierte die Tat nun gleich wie die Vorinstanz. Es ordnete für die Frau zudem eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Die damals 21-Jährige hatte im Juli 2011 ihren Vater mit einem Küchenmesser kaltblütig erstochen und die Mutter schwer verletzt. Die Staatsanwältin bezeichnete im Berufungsprozess die Tat als «berechnend, hinterhältig und brutal». Die Frau habe «mit krass egoistischer Gesinnung» gehandelt. (whr/sda)