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8-Jährige tot gefahren: Raser von Nesselnbach AG muss 1 Jahr ins Gefängnis

14.12.2017, 16:2414.12.2017, 16:33
Der Unfallwagen
Der UnfallwagenBild: KANTONSPOLIZEI AARGAU

Ein 24-jähriger Mann, der vor etwas mehr als einem Jahr in Nesselnbach AG ein achtjähriges Mädchen totgefahren hatte, ist vom Bezirksgericht Bremgarten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden.

Das Bezirksgericht befand den Mann am Donnerstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Mann muss 12 Monate ins Gefängnis. Die weiteren 18 Monate wurden bedingt auf 3 Jahre ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Unfall hatte sich am 12. September 2016 um die Mittagszeit ereignet. Der Autofahrer war ausserorts auf der kurvenreichen Strasse zwischen Niederwil und Nesselnbach unterwegs gewesen. Auf dem parallel zur Strasse verlaufenden, abgetrennten Rad- und Fussweg befanden sich mehrere Kinder auf dem Heimweg nach Nesselnbach.

In einer Rechtskurve verlor der Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er schleuderte über die Strasse auf den Rad- und Fussweg und traf ein achtjähriges Mädchen mit voller Wucht. Dieses war sofort tot. Ein neunjähriger Knabe konnte sich mit einem Sprung in letzter Sekunde in Sicherheit bringen.

Wäre ihm dies nicht gelungen, hätte er das selbe Schicksal erlitten, wie das Mädchen, legte die Staatsanwaltschaft vor Gericht dar. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Unfalls erst vier Monate im Besitze des Fahrzeugausweises war, verweigerte vor Gericht jegliche Aussage.

Raser kannte die Strecke

Die Staatsanwaltschaft stellte den ortskundigen Angeklagten als verantwortungslosen Raser dar, der mit seinem Tempoexzess bewusst das Leben anderer aufs Spiel gesetzt habe. Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten, das zum Schluss gekommen war, dass der Mann zwischen 103 und 115 km/h schnell unterwegs gewesen war.

Wäre er nur 71 km/h schnell gefahren, wäre es zu keinem Unfall gekommen, zitierte der Staatsanwalt aus dem Gutachten weiter. Er verlangte vom Gericht eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Als Eventualantrag stellt die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Gefährdung des Lebens zur Diskussion. Der Verteidiger hingegen verlangte, dass sein Mandant wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges verurteilt wird. Als Strafe erachtete er 90 Tagessätze einer noch zu bestimmenden Summe als angemessen.

Der Verteidiger trat den Raservorwürfen des Staatsanwaltes mit einem eigenen Video entgegen, mit dem er die Fahrt nachstellte. Damit versuchte er aufzuzeigen, dass es möglich war, den Unfallbereich auch mit einer höheren Geschwindigkeit als 71 km/h zu durchfahren.

Andererseits argumentierte der Verteidiger, dass der Mann schon in der ersten Kurve geradeaus gefahren wäre, wenn er mit dem vom Gutachten errechneten Tempo von 103 bis 115 km/h unterwegs gewesen wäre.

Die effektive Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls sei deshalb nicht nachweisbar, meinte der Verteidiger. Vielmehr habe der Mann, der als Bäcker arbeitet, bei der Heimfahrt am Mittag einen Sekundenschlaf erlitten und dabei die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren. (sda)

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