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Schweizer Presse-Zensur im 2. Weltkrieg – verbotene Bilder

Diese Bilder durfte die Schweizer Presse im Zweiten Weltkrieg nicht zeigen

«Von der Zensur verboten»: Hinter diesen Aufnahmen, die erst nach dem Kriegsende publiziert wurden, stecken spannende Geschichten.
29.12.2016, 08:5407.01.2018, 13:43
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Eine «Sondernummer» der «Schweizer Illustrierte Zeitung» vom Mai 1945 nimmt uns auf eine Zeitreise zurück in dunkle Zeiten...

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In diesem Beitrag geht es speziell um die Zensur, die während der Kriegsjahre herrschte. Die Redaktion schreibt: «Wir zeigen auf dieser Doppelseite – gewissermassen zur amüsanten Instruktion unserer Leser – auf Grund von Bildern, (...) nach welchen Kriterien und Grundsätzen unsere, die schweizerische ‹Zensur› gearbeitet hat.»

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Gräueltat an der Grenze

Die SS erschiesst deutsche Soldaten, die in die Schweiz flüchten wollten

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In der Bildlegende steht:

«Diese erschütternde Aufnahme wurde am 20. November des vergangenen Jahres (1944) von einem unserer photographischen Mitarbeiter am Grenzposten Lysbüchel ausserhalb Basels unter persönlicher Lebensgefahr gemacht. Einzelne Gruppen aus deutschen Kampfverbänden, die durch den vehementen Vormarsch der französischen Armee an der Schweizer Grenze in schwerste Bedrängnis gerieten, hatten versucht, sich auf Schweizer Boden hinüber zu retten; doch ehe diese Angehörigen der Wehrmacht unsere Landesgrenze passieren konnten, wurden sie, unmittelbar vor dem Schlagbaum, von der SS niedergeschossen. Warum nun hat die Zensur dieses geschichtliche Dokument gesperrt? Wir wissen es auch nicht, verehrter Leser. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Fehlentscheid.»

Einen Offizier haut's aus dem Sattel

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«(...) Urteilen Sie nun selbst, verehrter Leser: Wäre es dem Ansehen unserer Armee und unserer Militärdisziplin förderlich gewesen, wenn wir in Kriegszeiten ein Bild publiziert hätten, welches das bedauerliche Missgeschick eines Hauptmanns und das disziplinwidrige Verhalten einiger weniger Soldaten festhält? Mit wie viel Schadenfreude hätte eine fremde Propaganda von diesem Einzelfall bewusst einen Trugschluss auf unsere allgemeine Armeedisziplin gezogen!»

Flucht und Internierung

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«Samaden war im Herbst 1943 Durchgangsstation für die vielen tausend Flüchtlinge, die durchs Bergell, durchs Puschlav oder über den Ofenpass von Italien her in unser Land kamen. Obgleich von privater Seite viel gespendet wurde, war es nicht möglich, jeden Flüchtling mit neuen Kleidern und neuem Schuhwerk auszustatten. Da entschloss sich Hotelier Hans Badrutt aus St. Moritz kurzerhand, eines jener Zimmer seines grossräumigen Hauses zu öffnen, in dem seit Jahren Kleider, Schuhe und Mäntel von ehemaligen Gästen, meist Engländern, den ‹Schlaf der Vergessenheit› schliefen. (...) Die Zensur hat die Veröffentlichung dieser Aufnahme wie jedes Bild, das mit der Internierung in Zusammenhang stand, verboten.»

Die Redaktion verteidigt und kritisiert die Zensoren

Die Redaktion der «Schweizer Illustrierte Zeitung» nimmt in einem längeren Beitrag auf der Doppel-Seite Stellung zur Zensur und versucht einleitend zu relativieren ...

Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Zensur, wie sie von den totalitären Staaten ausgeübt wurde, haben wir in der Schweiz während des ganzen Krieges nie gekannt. Wir haben auch nicht von der Zensur, wir haben vielmehr von einer «Pressekontrolle» gesprochen.

In der Folge wird mit gewissem Pathos versichert, dass die Leserinnen und Leser trotzdem immer gut informiert worden seien:

Über die Notwendigkeit dieser Kontrolle ist viel gestritten und gerechtet worden, aber wenn wir heute die Arbeit unserer Presse während sechs Kriegsjahren überblicken, so dürfen wir immerhin feststellen, dass – trotz einer gewissen Disziplinierung der politischen Leidenschaften und journalistischen Temperamentsausbrüche – die erzieherische, die meinungsbildende Grundaufgabe unserer Publizistik durch die Kontrollbehörde keine wesentliche Beeinträchtigung erfahren hat. Und wer über die Vorgänge und Ereignisse jenseits unserer Landesgrenzen Bescheid wissen wollte, der konnte sich in unseren Zeitungen und Zeitschriften jederzeit umfassend dokumentieren.

Ein Bundesrat in Knickerbockers auf Truppenbesuch

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«Neben den tadellos sitzenden Uniformen der goldbetressten Herren Offiziere sticht die etwas kontrastreiche Eleganz des Magistraten vielleicht allzu pointiert ab. Knickerbocker und – weisse Handschuhe!
– es gibt immer Menschen, die über persönliche Eigenwilligkeiten nicht grosszügig hinwegsehen können, und da Herr Pilet damals vielfach im Mittelpunkt unliebsamer Diskussionen stand, wollte man nicht durch eine Freigabe dieses Bildes einen weitern Diskussionsbeitrag liefern.»

Dazu muss man wissen, dass Bundesrat Pilet-Golaz bei grossen Teilen der Bevölkerung als angeblicher «Anpasser» gegenüber Nazi-Deutschland in Verruf geraten war. Dafür verantwortlich war hauptsächlich seine missratene Rede im Juni 1940, als die Schweiz von den Achsenmächten eingeschlossen war. Die NZZ berichtete über «die berüchtigtste Rede der Schweizer Geschichte» und stellte den Freisinnigen als Sündenbock dar.

Man wollte die Bevölkerung nicht beunruhigen...

«Überfall auf Radfahrer»

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«Unsere Soldaten haben eine harte Erziehung durchstehen müssen und systematisch sind sie in der Technik und den Methoden des Nahkampfes ausgebildet worden. Hier wurde z. B. in einer Rekrutenschule Überfall auf Radfahrer geübt. Niemand – auch kein Fachmann – kann auf Grund dieses realistischen Bildes feststellen, ob hier nur ‹geübt› wird oder ob es ernst gilt. Um in den breiten Schichten der Bevölkerung keine falschen Vorstellungen über Härte und Brutalität der militärischen Ausbildung aufkommen zu lassen, verzichtete man bewusst – und zweifellos mit grosser Berechtigung – auf eine Freigabe dieser Aufnahme.»

Ein besonderer Mann in Zürich – Fotografieren verboten

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«Am 1. Mai 1943 wurde in Bern amtlich bekanntgegeben, dass Marschall Mannerheim mit Bewilligung des Schweizerischen Bundesrates im Tessin einen Erholungsurlaub verbringe. (...) Unsere Redaktion hatte überdies, trotz aller Behinderung durch die Bundespolizei, eine vorzügliche Reportage vom Leben Mannerheims im Tessin, seiner Reise nach Zürich und seinem Aufenthalt im Baur au Lac machen können. (...) Warum eine Freigabe dieses Bilddokumentes als Ergänzung zum amtlichen Communiqué trotz allen fieberhaften Bemühungen unserer Redaktion nicht zu erwirken war, darüber könnte – wenn sie noch existierte – nur die Abteilung Presse und Fundspruch Auskunft erteilen.»

Was wir wissen: Karl Gustav Freiherr von Mannerheim (1867 bis 1951) war im Zweiten Weltkrieg finnischer Oberbefehlshaber. Zu seinem 75. Geburtstag erhielt er Besuch von Adolf Hitler. Es ist die einzige Tonband-Aufnahme, die existiert, in der zu hören ist, wie Hitler sich in einem vertraulichen Gespräch verhielt.

Einem Ingenieur der finnischen Rundfunk-Gesellschaft war es gelungen, ein Mikrofon im Zug-Wagon zu platzieren.

Diese spannende deutsche Doku zeigt, wie die öffentliche Wahrnehmung Hitlers durch die Propaganda-Maschinerie der Nazis manipuliert wurde

Damit geht's zurück in die Schweiz, wo die öffentliche Wahrnehmung ebenfalls beeinflusst wurde. Flugzeug-Wracks? Nie gesehen!

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«Die Veröffentlichung von Bildern notgelandeter oder abgestürzter Bomber oder Jadgflugzeuge war nicht erlaubt. Dieses Verbot lag durchaus in der Linie unserer während des ganzen Krieges strikte eingehaltenen Neutralitätspolitik, die unter allen Umständen vermeiden musste, dass durch die Wiedergabe solcher Aufnahmen der einen oder anderen Partei militärische Informationen hinsichtlich Bewaffnung oder Konstruktionseinzelheiten in die Hand gespielt wurden (...).»

Wer sich nicht an die Weisungen der Pressekontrolle hielt, musste mit harter Bestrafung rechnen

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«In militärischen Fragen freilich herrschte eine unerbittliche Zensur, und das war auch nötig. Das Photographieren in Festungs- und Grenzgebieten war nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Militärbehörden gestattet, die Aufnahmen selbst aber wurden für eine Publikation grundsätzlich nicht freigegeben. Wer sich, Photograph oder Redaktor, fahrlässig oder leichtfertig über diese Weisungen hinwegsetzte, hatte schwere Strafen zu gewärtigen, und wer einmal in die Apparatur der Militärjustiz hineingeraten war, dem war in der Regel nicht mehr zu helfen.»

Die Redaktion äussert in ihrer Stellungnahme nur vorsichtige Kritik an der Arbeit der militärischen «Pressekontrolleure».

Gewiss – die Grenzen, die das Pressenotrecht der Freizügigkeit des schweizerischen Journalismus setzte, waren vielfach etwas verwischt; mancher Entscheid, der in der Abteilung Presse und Funkspruch als letzter «Zensur»-Instanz gefällt wurde, blieb unverständlich, und die Elastizität, mit der während sechs Kriegsjahren je nach der militärpsychologischen Lage, je nach Gefährdung und Bedrohung unserer eigenen Sicherheit, die einzelnen Artikel des Notrechts interpretiert wurden, wirkte bisweilen etwas opportunistisch. Wo es aber um die fundamentalen, verfassungsmässig verankerten Rechte der Pressefreiheit ging, wo ehrlich um Wahrheit und Gesinnung gekämpft wurde, da blieb dieser Kampf zwischen Presse und Kontrollbehörde – so hart er auch oft geführt wurde – sauber und fair.

PS: Mit «Verrätern» machte man kurzen Prozess – von insgesamt 33 Todesurteilen wurden 17 vollstreckt

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Die «Sondernummer» der «Schweizer Illustrierte Zeitung» vom Mai 1945
(44 Seiten, unkommentiert)​

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Das ist die «Sondernummer» der «Schweizer Illustrierte Zeitung» vom 22. August 1945.
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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bronko
28.12.2016 23:16registriert April 2016
Vielen Dank für das Aufbereiten dieses spannenden Zeitdokumentes. Sehr interessant, sehr unterhaltsam. Need more of that stuff, Watson...
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kiawase
29.12.2016 13:20registriert April 2014
mehr davon Watson , in der Geschichte liegt viel was auch heute immer noch gilt. Wir sind alle Opfer von Manipulation und Propaganda , jeden Tag ... man muss bei den Leuten dieses Bewusstsein wecken
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Nothingtodisplay
29.12.2016 10:04registriert November 2014
Danke für diesen spannenden Artikel.

Was ich auch sehr interessant finde, sind die Werbungen in der "Sondernummer". Haut Reinigungsprodukte, Haarentferner, Büstenhalter usw.
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