Nationalrat berät über Informationsaustausch mit 41 Staaten

Nationalrat berät über Informationsaustausch mit 41 Staaten

27.09.2017, 15:16

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Beratungen zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit 41 Staaten begonnen. Die Pläne des Bundesrates stossen auf Kritik, weil Zweifel bestehen, dass Länder die Daten nur für steuerliche Zwecke verwenden.

Der Bundesrat will den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit 41 weiteren Staaten und Territorien einführen, darunter China, Russland und den Cayman-Inseln. Die Umsetzung ist für 2018 geplant, die ersten Daten sollen 2019 ausgetauscht werden. Der AIA würde für jeden einzelnen Staat durch einen Bundesbeschluss aktiviert.

Weil Zweifel bestehen, ob alle Staaten die Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllen, will der Bundesrat vor dem ersten Datenaustausch einen Lagebericht erstellen und dabei prüfen, ob die Staaten diese tatsächlich erfüllen.

Klare Kriterien

Der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK) geht dies zu wenig weit. Der Vorschlag des Bundesrates sei zu unklar und zu wenig spezifisch formuliert, argumentiert sie. Sie hat deshalb klare Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die Prüfung durch den Bundesrat erfolgt.

Konkret soll die Landesregierung prüfen, ob der Stand der Vertraulichkeit für die Datensicherheit und den Datenschutz sowie die Rechtsvorschriften im Partnerstaat dem AIA-Standard entsprechen. Weiter dürfen vom Datenaustausch betroffene Personen nicht Verfahren ausgesetzt sein, die schwere Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen könnten.

Einer Minderheit aus den Reihen der SVP und CVP reicht dies nicht. Sie will explizit festhalten, dass Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Auch muss der Partnerstaat über demokratisch genügend legitimierte Institutionen und akzeptable Zustände bei der Korruption verfügen.

Verstärkte Mitwirkung unbestritten

Die Kommission will im Bundesbeschluss auch festhalten, dass der Partnerstaat mit Finanzplätzen, die in Konkurrenz zur Schweiz stehen, den automatischen Informationsaustausch umsetzt. Dazu zählt sie etwa Hongkong, Singapur oder Luxemburg, aber nicht die USA.

Unbestritten im Nationalrat dürfte der Vorschlag sein, die Mitwirkungsrechte der WAK zu stärken. Der Bundesrat will den Prüfbericht den zuständigen Kommissionen lediglich zur Kenntnis unterbreiten. Die Kommission verlangt, beim Bericht konsultiert zu werden und Empfehlungen an den Bundesrat abgeben zu können. Dieser soll den Entscheid aber selbständig fällen.

Neben dem Prüfmechanismus behandelt der Nationalrat am Mittwoch auch die einzelnen Beschlüsse mit den 41 Ländern. 40 davon empfiehlt die Kommission zur Annahme.

Im Falle Neuseelands verlangt sie die Rückweisung an den Bundesrat. Zuerst müsse die Schweiz mit dem Land ein Sozialabkommen aushandeln, fordert die Kommission. Heute würden in Neuseeland lebende Schweizerinnen und Schweizer bei der Altersvorsorge benachteiligt, argumentiert die Mehrheit. Die SVP stellt sich aus prinzipiellen Gründen gegen jedes der 41 Abkommen.

Ausweitung auf 79 Staaten

Die Schweiz hatte den AIA im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht. Die Bundesbeschlüsse für die 41 neuen Staaten folgen dem bisherigen Modell.

Dabei handelt es sich um: Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Chile, Israel, Neuseeland, Fürstentum Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Monaco, San Marino, Antigua und Barbuda, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao, Grenada, Marshallinseln, Mauritius, Montserrat, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay. (sda)

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