Beide Psychiater erklären Beschuldigten als therapiefähig

Beide Psychiater erklären Beschuldigten als therapiefähig

13.03.2018, 13:00

Der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil AG ist therapiefähig, wie beide psychiatrischen Gutachter unabhängig voneinander am Dienstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg aussagten. Über den Erfolg einer Therapie konnten sie keine verbindlichen Aussagen machen.

Der 34-jährige Beschuldigte habe eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, sagten die beiden Experten Elmar Habermeyer und Josef Sachs. Sie hatten den jungen Mann unabhängig von einander begutachtet. Dazu komme die pädosexuelle Neigung. Eine solche sei nicht heilbar, man könne aber lernen, damit deliktfrei umzugehen.

Neben dem Narzissmus und der Pädophilie sah Habermeyer auch ein gewisses Dominanzstreben und den Verdacht auf sexuellen Sadismus gegeben. Sachs sprach von zwanghaften Zügen. Der Beschuldigte sei ein Perfektionist, dem es wichtig sei, gegebene Muster einzuhalten. All diese Faktoren seien wichtig gewesen für die Tat, auch wenn diese durch die festgestellte Störung nicht erklärbar sei.

Beide Experten erläuterten auch die Fähigkeit des Schweizers, gegen aussen eine erfolgreiche Fassade zu zeigen, die mit seinen Misserfolgen in der Realität nichts zu tun habe. Nach einer völlig unauffälligen Kindheit und Jugend habe sich diese Seite erst nach der Matur gezeigt, als er mit verschiedenen Studien gescheitert sei.

Empathiefähig sei der Beschuldigte nicht, könne sich also nicht in andere einfühlen. Er lebe «wie in einer Blase», formulierte Sachs. Andere Menschen interessierten ihn kaum.

Sehr lange Therapie nötig

Ebenfalls einig waren sich die beiden Gutachter darüber, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn nichts unternommen werde. Die Voraussetzungen für eine Therapie sehen zwar beide als gegeben. Um Erfolg bringen zu können, müsse eine solche aber «sehr sehr lange» sein, sagte Sachs. Bei weniger als zehn Jahren dürfte sie keine grossen Erfolge bringen.

Habermeyer hatte von mindestens fünf Jahren gesprochen. Er sehe den Beschuldigten nicht in einer Klinik mit Schwerkranken. Er habe eine Persönlichkeitsstörung, sei aber nicht krank. Empfehlenswert wäre vorerst eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs. Vor einer Entlassung wäre aber zudem ein stationärer Aufenthalt wichtig.

Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit sah keiner der beiden Gutachter. Der Beschuldigte habe seine Tat genau geplant und zielgerichtet durchgeführt. Auf Unterwartetes habe er besonnen reagiert. Wann immer Unsicherheit aufgekommen sei, habe er sich auf seinen Tatplan zurückbesonnen.

Grosser Andrang

Die auf vier Tage angelegte Verhandlung zum Vierfachmord vom 21. Dezember 2015 in Rupperswil findet aus Platzgründen in einem Saal der Aargauer Kantonspolizei in Schafisheim statt. Der Andrang ist gross. 65 Medienvertreter und 35 Privatpersonen nehmen teil. Angemeldet hatten sich laut Gerichtspräsident 270 Privatersonen.

Der Beschuldigte ist ein Beispiel dafür, dass niemand ins Innere einer Person sehen kann. Wüsste man nicht, welch grauenhafte Verbrechen er gestanden hat, man würde ihn als durchaus sympatischen jungen Mann ansehen. Der 34-Jährige blickte während der Gutachterbefragungen ernst vor sich hin. Hin und wieder stützte er den Kopf in die Hand. Manchmal machte er Notizen. (sda)

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