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Kurden im Flughafen Zürich: Mustafa Mamay und Dogan Yildirim dürfen raus

Am Mittwoch können Dogan Yildirim (links) und Mustafa Mamay (rechts) in die Schweiz einreisen.
Am Mittwoch können Dogan Yildirim (links) und Mustafa Mamay (rechts) in die Schweiz einreisen.Bild: zvg

Nach zwei Monaten können die letzten gestrandeten Kurden den Flughafen Zürich verlassen

Seit Anfang Oktober sassen die türkischen Kurden Mustafa Mamay und Dogan Yildirim im Transitbereich fest und fürchteten die Ausschaffung. Jetzt dürfen die letzten dort verbliebenen Mitglieder der einst 20-köpfigen Gruppe in die Schweiz einreisen: Das Bundesverwaltungsgericht gab ihren Beschwerden recht.
04.12.2018, 18:5205.12.2018, 07:27
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Die watson-Reportage aus dem Transitbereich des Flughafens Zürich löste ein grosses Medienecho aus. Das Schicksal der rund 20 dort gestrandeten Kurden, welche teilweise schon seit Wochen im Flughafen lebten, bewegte die Schweiz. Am Mittwoch können die letzten beiden dort verbliebenen Kurden den Transitbereich verlassen.

Einer davon ist der 27-jährige Dogan Yildirim, ein Informatiker mit Universitätsabschluss. Er stammt aus Sirnak, einer mehrheitlich von Kurden besiedelten Provinz in der Osttürkei. Die türkischen Behörden hätten ihm aufgrund seiner Masterarbeit, welche sich mit Lasertechnologie befasste, Unterstützung von terroristischen Organisationen vorgeworfen und ihn kurzzeitig in Gewahrsam genommen.

Yildirim floh via Brasilien in die Schweiz, wo er ein Asylgesuch stellte. Auf dieses trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht ein. Die Begründung: Yildirim sei aus einem sicheren Drittstaat eingereist. Seit dem 2. Oktober befindet er sich nun im Transitbereich des Flughafens Zürich.

Yildirim erklärt via WhatsApp den Grund für die bevorstehende Einreise in die Schweiz: Das Bundesverwaltungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Wegweisungsverfügung des SEM teilweise recht. In dem Urteil, welches watson vorliegt, wird das SEM kritisiert. Es habe nicht sichergestellt, dass der Beschwerdeführer tatsächlich in den Drittstaat einreisen könne – in Yildirims Fall nach Brasilien. Das Gericht verpflichtet das SEM dazu, von den brasilianischen Behörden eine Zusicherung zur Rückübernahme einzuholen. Yildirims juristischer Vertreter Dominik Löhrer bestätigt den Sachverhalt.

Transfer in Asylunterkünfte

Auch der 31-jährige Mustafa Mamay kann den Flughafen verlassen. Der für kurdische Medien tätige Journalist wurde in der Türkei wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Organisationen angeklagt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er flüchtete zuerst nach Nordsyrien, dann in den Irak und von dort via Südafrika in die Schweiz. Hier reichte er am 10. Oktober ein Asylgesuch ein und war seither im Transitbereich untergebracht. Die Journalistengewerkschaft Syndicom sowie die European Federation of Journalists hatten sich für seinen Verbleib eingesetzt. 

Auch auf Mamays Asylgesuch war das SEM nicht eingetreten.  Doch mit seiner Beschwerde gegen die Wegweisungsverfügung waren er und seine juristische Vertreterin Nesrin Ulu ebenfalls erfolgreich. In seinem Fall verpflichtet das Bundesverwaltungsgericht das SEM dazu, sich von den südafrikanischen Behörden eine «Rückübernahmezusicherung» einzuholen. Für den weiteren Verlauf ihres Asylverfahrens werden Yildirim und Mamay nun in Asylunterkünften ausserhalb des Flughafens untergebracht.

Asylverfahren hängig

Laut Angaben von Mustafa Mamay konnten mit einer Ausnahme sämtliche Mitglieder der kurdischen Flüchtlingsgruppe den Transitbereich verlassen und die Schweiz betreten. Dazu gehören auch die Familien der Teenager Pelin und Dicle, über die watson berichtet hatte.

Als einziges Mitglied der Gruppe durfte ein 24-jähriger türkischer Staatsbürger die Schweiz nicht betreten. Er ist Mitte November nach Brasilien ausgeschafft worden. Die Ausschaffung des ehemaligen PKK-Kaders Osman Erdal hingegen, dessen Flucht in die Schweiz watson publik gemacht hatte, scheiterte. Nachdem ihn das SEM am 16. November nach Johannesburg hatte ausschaffen lassen, wurde er von den südafrikanischen Behörden direkt wieder zurückgeschickt und konnte in die Schweiz einreisen.

Nach watson-Informationen sind die Asylverfahren sämtlicher Mitglieder der Gruppe noch hängig. Einen positiven Asylbescheid hat noch niemand erhalten. Bei allen ist somit eine Ausschaffung zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin möglich.

Diese Kurden lebten über 49 Tage im Flughafen Zürich

Video: watson/Nico Franzoni
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