Gemäss Wortlaut des Gesetzes dürften Bundesstrafrichter im Vollpensum keiner anderen «Erwerbstätigkeit» nachgehen. Dennoch gibt es am Bundesstrafgericht zwei Vollzeit-Richter, die Lehraufträge an Unis haben.
Die Liste der Nebenbeschäftigungen, die das Gericht auf Anfrage herausgab, führt Olivier Thormann (FDP) an, Präsident der Berufungskammer und Mitglied der Gerichtsleitung. Er hat fünf Unterrichts- oder Forschungstätigkeiten an Universitäten bewilligt. Ebenfalls Lehrbeauftragter ist Richter Alberto Fabbri (Die Mitte), der zudem Mitglied der Disziplinarkommission der Swiss Football League ist.
Auf Anfrage von CH Media entschied jetzt auch das Bundesgericht, die Liste der bewilligten Nebenbeschäftigungen der 38 höchsten Richterinnen und Richter im Land herauszugeben.
Diese Liste zeigt, dass 25 der 38 Richter bewilligungspflichtigen Nebenbeschäftigungen nachgehen. Insgesamt wurden 53 Nebenbeschäftigungen bewilligt. Spitzenreiter bezüglich Anzahl Nebenbeschäftigungen sind Christoph Hurni (GLP) und Michael Beusch (SP), erst seit 2021 respektive 2020 im Amt, mit je sechs Einträgen.
«Bundesrichterinnen und Bundesrichtern kann gemäss Artikel 7 des Bundesgerichtsgesetzes eine Nebenbeschäftigung ohne Erwerbszweck gestattet werden», hält der Sprecher des Bundesgerichts Peter Josi fest. «Voraussetzung ist, dass die uneingeschränkte Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit und das Ansehen des Gerichts dadurch nicht beeinträchtigt werden.» Übersteige die Gesamtheit der Entschädigungen, Ersatz von Auslagen eingeschlossen, aus bewilligten und bewilligungsfreien Nebenbeschäftigungen 10'000 Franken pro Jahr, «ist der überschiessende Betrag der Kasse des Bundesgerichts zu überweisen», so Josi.
Die gleiche Regelung gilt übrigens am Bundesstrafgericht. Am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ist die Praxis strenger, dort dürfen Richterinnen und Richter maximal 5000 Franken aus Nebenbeschäftigungen erwirtschaften. Das Bundesverwaltungsgericht ist zudem insofern fortschrittlich, als es die Liste der richterlichen Nebenbeschäftigungen im Internet veröffentlicht. Die beiden anderen gaben die Liste auf Anfrage heraus.
Am Bundesgericht habe in den letzten drei Jahren, so der Sprecher, «keine Bundesrichterin und kein Bundesrichter, die eine bewilligte Nebentätigkeit ausüben, insgesamt mehr als 10'000 Franken erhalten».
Das Bundesgericht hat die Nebenbeschäftigungen kategorisiert, und da zeigt sich: Bei 29 dieser Nebenbeschäftigungen geht es um Mitwirkung in Stiftungen oder anderen nicht wirtschaftlichen Vereinigungen. Weitere 16 stehen in Zusammenhang mit juristischen Kommentaren, Publikationsreihen und Fachzeitschriften. Fünf Richterinnen und Richter sind in der juristischen Ausbildung tätig, mit «punktuellem Lehrauftrag» oder als Jurymitglied in einem fiktiven Gericht (Moot Court).
Ein Extremfall, wie das Richter Olivier Thormann in Bellinzona mit fünf punktuellen Beschäftigungen an Hochschulen darstellt, ist am Bundesgericht nicht auszumachen.
Was ebenfalls auffällt: Die drei Richterinnen und Richter der Gerichtsleitung (Verwaltungskommission), die auch für die Bewilligung der Nebenbeschäftigungen zuständig sind, haben alle nur einen, zudem vergleichsweise harmlosen, Nebenjob. Präsidentin Martha Niquille (Die Mitte) sitzt im Beirat der Rechtsfakultät der Uni St. Gallen. Yves Donzallaz (SVP) ist Autor und Mitherausgeber eines Kommentars zum Bundesgerichtsgesetz, François Chaix ist Mitglied des Redaktionskomitees der Fachzeitschrift La Semaine Judiciaire.
Dass Vollzeitrichter überhaupt gegen Entgelt Nebenbeschäftigungen ausüben können, ist seit jeher umstritten. Zwar ist Bundesrichtern wie Bundesräten gemäss Bundesverfassung «jede andere Erwerbstätigkeit verboten». Bundesräte verdienen gut 450'000 Franken, Bundesrichter gut 360'000 Franken pro Jahr. Allerdings sind den Richtern einzelne Nebenbeschäftigungen erlaubt, sofern sie nicht «kontinuierlich» oder «systematisch» erfolgen. «Punktuelle» Tätigkeiten gelten laut Reglement nicht als Erwerbstätigkeiten. Daher taucht an allen Gerichten immer wieder der Ausdruck «punktueller Lehrauftrag» auf.