Die Bilder gingen um die Welt. Innert weniger Tage bauten die Verantwortlichen in der chinesischen Millionenmetropole Wuhan zwei Spitäler ausschliesslich für die Behandlung von Patienten, die sich mit dem Corona-Virus infizieren haben.
In der Schweiz gibt es für den Fall einer raschen Ausbreitung des Virus ein ähnliches Szenario, allerdings mit bereits existierenden Spitälern. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat das Vorgehen in einem Brief an die Schweizer Ärzteschaft zum derzeitigen und künftigen Vorgehen im Umgang mit dem Corona-Virus skizziert, den der Ärzteverband FMH am Freitagmorgen an seine 42'000 Mitglieder weitergeleitet hat.
Für den Fall, dass sich die Situation stark verschlimmere, «würden wir drastischere Massnahmen ins Auge fassen», hält Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG, im Schreiben fest. «Zum Beispiel einzelne Spitäler nur für Coronavirus-Fälle reservieren.» Noch seien die Massnahmen nicht angebracht.
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Medizinisch hätte die Zentralisierung von infizierten Patienten in einzelnen Spitälern laut Experten im Fall einer Epidemie den Vorteil, dass die Ärzte die Patienten effizienter behandeln und pflegen können. In gemischten Spitälern mit ansteckenden und nicht ansteckenden Patienten dagegen müssten einzelne Stockwerke isoliert und abgesperrt werden.
Das Bundesamt für Gesundheit erklärt die Massnahme gegenüber CH Media so: «Die Bezeichnung eines oder mehrerer Spitäler erlaubt es, die nötigen Kompetenzen, Ressourcen und Equipments zu zentralisieren und das Gesundheitssystem zu entlasten. Zuständig sind die Kantone. Zu den konkreten Modalitäten können wir uns nicht äussern.»
Im Brief an die Ärzteschaft betont das BAG weiter, es sei wahrscheinlich, dass sich die Übertragungsketten des Coronavirus in der Zukunft nicht mehr unterbinden liessen. «Dann zielen die Massnahmen darauf ab, die Folgen einer Epidemie in der Schweiz abzuschwächen, in dem die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung verlangsamt wird.» Es gehe dann darum, die Gesundheitsversorgung weiterhin sicherzustellen und «die vulnerablen Gruppen zu schützen».
Das BAG bittet die Ärzteschaft um Mithilfe bei der Information der Bevölkerung. Die korrekte Verwendung von Masken sei dem Bund ein grosses Anliegen: Gewöhnliche Hygienemasken, die nicht vor Ansteckungen schützten, seien für Patienten gedacht, die mit Atemwegerkrankungen eine Praxis aufsuchen, sich im öffentlichen Raum aufhalten sowie für medizinisches Personal, das gefährdete Patientengruppen untersucht. Die gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus wirksamen FFP2-Masken seien für Ärzte und medizinisches Personal gedacht.