Anfang letzter Woche verhaftete die Polizei in Zürich und Basel 83 Klima-Aktivisten, die die Eingänge der Grossbanken UBS und Credit Suisse blockiert hatten. Jetzt zeigen Recherchen des «SonntagsBlick»: Nahezu allen Festgenommenen wurden dabei DNA-Proben abgenommen.
Auch Minderjährige sind von der Massnahme betroffen. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaften von Zürich und Basel haben in mehreren Fällen angeordnet, dass die Abstriche der Wangenschleimhaut im Labor ausgewertet werden sollen. Damit werden Erbgut-Profile der Demonstranten angelegt.
Für Experten gehen diese Massnahmen zu weit. Reto Müller, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel, sagt gegenüber dem SonntagsBlick: «DNA-Proben greifen in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein. Bei gewaltfreien politischen Demonstrationen sind solche nicht verhältnismässig.»
Blockaden von Hauseingängen seien noch nicht unfriedlich. Unfriedlich wären diese erst, wenn es zu Ausschreitungen oder zur Anwendung physischer Gewalt käme. Die DNA-Entnahme bei Festnahmen an Demonstrationen steht schon länger in der Kritik. Das Bundesgericht hat die Praxis in ähnlich gelagerten Fällen wiederholt als unzulässig eingestuft. Sowohl die Zürcher als auch die Basler Ermittlungsbehörden bestätigen die Entnahme der DNA-Proben.
Zu den Gründen schweigen sie. Aus einer Verfügung der Staatsanwaltschaft Basel geht hervor, dass mit der Erstellung eines DNA-Profils mögliche vergangene sowie zukünftige Vergehen aufgeklärt werden könnten. Mehrere betroffene Aktivisten wollen nun Beschwerde gegen die Massnahme einlegen. (ohe)
Lasst uns dieses kranke System verändern und gestalten, anstatt es zu bekämpfen.