Gesellschaft & Politik

Apotheker stechen die Ärzte aus 

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Bild: KEYSTONE
Heilmittelgesetz 

Apotheker stechen die Ärzte aus 

Apotheker sollen gewisse rezeptpflichtige Medikamente in Eigenregie abgeben. Den Ärzten passt diese erweiterte Kompetenz gar nicht.
08.05.2014, 05:33
Doris Kleck / Aargauer Zeitung
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Ein Artikel von Aargauer Zeitung
Aargauer Zeitung

Bei der Beratung des Heilmittelgesetzes gestern im Nationalrat ging es um viel Geld – und viele Interessen. Das Heilmittelgesetz regelt unter anderem, auf welchen Kanälen die Medikamente verkauft werden dürfen. Also wer sich wie viel vom 6-Milliarden-Franken-Kuchen abschneiden darf. Neu sollen Grossverteiler nebst Tee und Hustenbonbons auch weitere Heilmittel verkaufen dürfen. Welche wird auf Verordnungsstufe geregelt. Doch es dürfe sich um Produkte wie Halswehtabletten oder Muskelgels handeln. Die Migros wird also auch eine Art Drogerie. Dafür dürfen die Drogisten neu alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente verkaufen.

Doch die Apotheker müssen sich ob dieser neuen Konkurrenz nicht fürchten: Sie können ihren Anteil am Umsatzkuchen ebenfalls erhöhen. Apotheker, so hat es gestern der Nationalrat beschlossen, sollen neu bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben können. Welche, wird der Bundesrat bestimmen. 

Der Ärztegesellschaft FMH passt diese erweiterte Kompetenz der Apotheker gar nicht. Im Vorfeld der Gesetzesberatung machte sie viel Lärm. Die Patientensicherheit und die Qualität der Versorgung stünden auf dem Spiel. Mit dem Referendum wurde gedroht. Denn die Apotheker seien nicht geschult, um Diagnosen zu stellen. Trotz des lauten Getöses, zum grossen Schlagabtausch kam es im Nationalrat nicht. Die grosse Kammer stärkte den Apothekern stillschweigend den Rücken. Und selbst die Ärzte im Rat blieben stumm. 

Ärzte im Parlament uneins 

Die Nationalrätin und Ärztin Yvonne Gilli (Grüne/SG) stellt selbstkritisch fest, dass sie selbst wie auch die FMH die Dimension der Gesetzesänderung zu spät erkannt habe: «Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Apotheken mehr Kompetenzen erhalten», sagt Gilli. Doch es brauche flankierende Massnahmen dazu. Sie kritisiert, dass der Bundesrat darüber entscheiden soll, welche rezeptpflichtigen Medikamente die Apotheker in Eigenregie abgeben dürfen. Dies sei insofern problematisch, weil im Bundesamt für Gesundheit die ärztlichen Kompetenzen fehlen würden.

Zudem sei nicht geklärt, wie und wo sich die Apotheker die notwendigen Kompetenzen zur Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten holen und wie die Schnittstelle zwischen Ärzten und Apotheken funktionieren würde. Gilli geht davon aus, dass die erweiterten Kompetenzen der Apotheker im Ständerat ausführlich diskutiert werden. 

Indes: Nicht alle Ärzte im Parlament teilen diese Meinung. Die Tessiner Nationalräte Marina Carrobio (SP) und Ignazio Cassis (FDP) stehen hinter der Neuerung. Cassis betont, dass damit das Leben der Patienten erleichtert wird. Wo die Diagnose klar ist, zum Beispiel bei chronisch Kranken, werde der Arztbesuch überflüssig. Zudem würden die Hausärzte entlastet. 

Zwei Erfolge für die Ärzte 

Wer nun aber glaubt, die FMH habe ganz grundsätzlich ihre Stimme in Bundesbern verloren, der irrt. Gestern konnte sie auch zwei wichtige Erfolge verbuchen. So sah der Nationalrat davon ab, dass Ärzte in jedem Fall ein Rezept ausstellen müssen, auch wenn sie das Medikament direkt abgeben. Die grosse Kammer nahm einen Kompromissvorschlag von Ruth Humbel (CVP/AG) an. Demnach können die Patienten entscheiden, ob sie das Rezept wollen oder nicht.

Die Befürworter der allgemeinen Rezeptpflicht wollten damit den Patienten die Wahlfreiheit garantieren, wo sie die Medikamente beziehen. Die Gegner sahen darin eine Verschiebung von Marktanteilen hin zu den Apothekern. Der zweite Erfolg der Ärzte bezieht sich auf die Medikamentenrabatte. Diese sind weiterhin erlaubt und müssen nicht zwingend den Patienten weitergegeben werden.

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