Belastende Momente für Angehörige am Gericht

Belastende Momente für Angehörige am Gericht

05.12.2016, 10:48

Der 48-jährige Mann, der seit Montag in Thun wegen eines Doppelmordes im Berner Oberland vor Gericht steht, schweigt eisern. Das kommt nicht unerwartet, verweigerte der Mann doch schon während der Untersuchung jede Aussage.

Auf Anfrage von Gerichtspräsident Jürg Santschi bekräftigte der Mann am Montag in dem vollbesetzten Gerichtssaal lediglich, dass er weder zur Tat noch zu seinen persönlichen Verhältnissen Aussagen machen werde.

Der Mann mit kurzen, graumelierten Haaren, in Trainerhose und ausgetragener grau-weisser Kapuzenjacke, macht einen selbstbewussten Eindruck. Er verfolgt das Geschehen wach und mit Interesse, aber ohne sonderliche Gemütsregungen.

Dem 48-Jährigen wird mehrfacher Mord vorgeworfen. Er soll im Mai 2013 zusammen mit seinem Sohn den Leiter eines privaten Kinderheims in Spiez und dessen Partnerin erstochen haben. Die Tat ist bestritten.

Den Prozess in Thun verfolgen mehrere Dutzend Personen, darunter auch Angehörige und Nahestehende der Opfer. Für sie war es besonders belastend, als die Gerichtsschreiberin am Montagmorgen die Anklageschrift der blutigen Tat verlas.

Der Prozess gegen den Vater ist auf mehrere Tage angesetzt. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Thun wird voraussichtlich für den 13. Dezember erwartet.

Der Sohn, der zur Tatzeit minderjährig war, muss sich im Dezember vor dem Jugendgericht verantworten. Diese Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!