Der St. Galler Jung-SVP-Kantonsrat Mike Egger hat etwas gegen Kopftücher im Klassenzimmer. Und beschäftigt deshalb pünktlich zum Sommerbeginn den Regierungsrat mit seiner Motion, das Tragen von «unziemlicher Bekleidung, demonstrativen Symbolen und Kopfbedeckungen» an Schulen zu untersagen. Er blitzt ab. Nicht nur der Kantonsrat will sein Anliegen nicht dringlich behandeln, sondern sogar Partei-Kollegen machen sich über die Junge SVP lustig: Nationalrat Gregor Rutz nominiert den Vorstoss auf Facebook kurzum als Anwärter für den «rostigen Paragraphen», mit der seine IG Freiheit jeweils das unsinnigste Gesetz des Jahres kürt.
Mike Egger gibt jedoch nicht auf: Mit ungeziemlicher Kleidung habe er eher Pullis mit rechts- oder linksextremen Aufdrucken gemeint. Es gehe nicht um Hotpants oder Ähnliches. «In der Thematik Kopfbedeckung brauchen wir aber definitiv ein Gesetz», findet er, und kündigt die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative an. Der heutige Zustand sei für die Schulen untragbar.
Das sehen die Schulen jedoch ganz anders. Sie betrachten die Behandlung der Kleiderfrage als ihren pädagogischen Auftrag und haben schon lange reagiert. Der St. Galler SP-Kantonsrat und Schulleiter an der Oberstufe Lerchenfeld Donat Ledergerber hat seit zwei Jahren einen «Dresscode» eingeführt: «Die Schule ist ein Arbeitsort, keine Freizeitbeschäftigung. Es gehört zu unserer Aufgabe, den Schülern und jungen Erwachsenen beizubringen, wie man sich angemessen kleidet», sagt er. Die Durchführung klappe gut, vor allem seitens der Eltern würden die Regeln begrüsst.
Auch die Schule Buhnrain in Zürich – die mit dem «Fall Seebach» schon schwierigere Situationen zu bewältigen hatte – macht gute Erfahrungen mit ihrer Kleiderordnung: «Die Regeln funktionieren bei uns seit Jahren gut. Manchmal müssen die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler darauf ansprechen», sagt Schulleiterin Yvonne Gebhardt. «Kleidervorschriften für die Schule müssen nicht gesetzlich festgelegt werden», ist für sie klar. Der Umgang damit sei Teil der Kultur jeder Schule, die unterschiedlich sein solle und dürfe.
SP-Kantonsrat Donat Ledergerber würde eine gesetzliche Grundlage für die Kleiderordnungen begrüssen: «Den Lehrpersonen als Arbeitnehmern kann die Schule Kleidervorschriften machen, den Schülern rechtlich jedoch nicht. Das könnte man mit einer Gesetzesänderung regeln.» Was ihn stört sei, dass die junge SVP in ihrer Motion Kleidervorschriften und Kopftuch in einer Vorlage zusammen packe. «Das sind komplett unterschiedliche Themen, die getrennt betrachtet werden müssen», sagt Ledergerber. In seinen 22 Jahren Lehrtätigkeit hätte er sich überdies noch nie mit einer Schülerin, die ein Kopftuch tragen wollte, auseinandersetzen müssen.
Am Donnerstagnachmittag lässt die Junge SVP St. Gallen in einer weiteren Medienmitteilung verlauten, sie strebe kein «Miniröckli- und Hotpantsverbot» an Schulen an, sondern wolle lediglich das Tragen des muslimischen Kopftuchs unterbinden. Es widerspreche den christlichen Grundwerten, auf die sich die Schule stütze.