Steuerstreit: Unternehmen sollen ausländische Bussen nicht automatisch versteuern

Steuerstreit: Unternehmen sollen ausländische Bussen nicht automatisch versteuern

11.04.2016, 16:12

Banken sollen Bussen nicht von den Steuern abziehen dürfen. Darin gehen fast alle Parteien mit dem Bundesrat einig. Ein Abzug von Bussen aus dem Ausland dürfe jedoch nicht automatisch ausgeschlossen werden, fordern SVP und FDP. Diese seien oft politisch motiviert.

Dies geht aus der Vernehmlassung zur Änderung der Steuergesetzgebung hervor, die am Montag zu Ende ging. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision sieht vor, dass Unternehmen finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter - etwa Millionenbussen aus dem Steuerstreit mit den USA - nicht mehr von den Steuern abziehen dürfen. Das soll auch für damit verbundene Prozesskosten gelten.

Gewinnabschöpfungen ohne Strafzweck, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn einziehen, sollen hingegen von den Steuern abgezogen werden dürfen. Solche Sanktionen bezwecken die Korrektur eines wirtschaftlichen Vorteils, der durch unzulässiges Verhalten erzielt wurde. Im Unterschied zu Bussen verfolgen sie jedoch keinen Strafzweck.

Politisch motivierte Urteile

Doch wie lassen sich die verschiedenen Sanktionstypen genau unterscheiden? Genau hier gibt es aus Sicht der meisten Parteien ein Problem. Die Unterscheidung zwischen Bussen mit strafrechtlichem Charakter und gewinnabschöpfenden Sanktionen sei bei ausländischen Gerichtsurteilen nicht immer möglich, heisst es von links bis rechts.

Gemischte Sanktionen beruhten oft auf sehr komplexem ausländischem Recht, schreibt etwa die SP. Die Partei fordert deshalb genauere Angaben vom Bundesrat zur Aufschlüsselung solcher Sanktionen. Ansonsten befürwortet die SP die Vorlage. Diese entspreche Sinn und Zweck der internationalen Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung.

SVP und FDP gehen hingegen weiter mit ihrer Kritik: Im Ausland verhängte Bussen seien teilweise politisch motiviert, kritisieren sie. Es sei daher nicht zielführend, dass im Ausland verhängte Strafen automatisch nicht abgezogen werden dürften. Besser sei etwa die Praxis in Deutschland: Dort würden Bussen von nationalen oder EU-Behörden anders behandelt als solche aus Drittstaaten.

Ähnlich argumentiert der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Ausländische finanzielle Sanktionen würden nicht selten in Verfahren ausgesprochen, welche den rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweiz nicht entsprächen. Als Beispiel nennt er das Verhalten des US-Justizministerium (DOJ) im Steuerstreit mit Schweizer Banken.

Economiesuisse, FDP und SVP lehnen den vorgelegten Vorentwurf ab. Dieser schiesse über das Ziel hinaus, befinden die Parteien. Damit dürfte die Vorlage in ihrer jetzigen Form im Parlament einen äusserst schweren Stand haben. Die Stellungnahme der CVP stand am Montagnachmittag noch aus.

Milliardenbusse

Die Gesetzesrevision geht zurück auf eine Motion des Berner BDP-Ständerats Werner Luginbühl. Der Bund erlaubt es schon heute nicht, Bussen und andere Sanktionen mit Strafcharakter von den Steuern abzuziehen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt aber. Zudem haben einige Kantone eine andere Praxis.

Das Thema war 2014 im Zusammenhang mit der Milliardenbusse für die Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA auf die politische Agenda gekommen. (sda)

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