Bei der Ein-, respektive Rückreise in die Schweiz gibt es zwei Dinge zu beachten. Einerseits muss es der Person grundsätzlich erlaubt sein, in die Schweiz einzureisen. Andererseits muss man abklären, ob für das Land, in dem man sich zuvor aufgehalten hat, bei Rückreise eine Quarantänepflicht herrscht.
Das Staatssekretariat für Migration hat die häufigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Einreisesituation publiziert.
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Zuerst vorneweg: Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf aus jedem Land jederzeit in die Schweiz zurückkehren.
Ebenfalls einreiseberechtigt sind alle «freizügigkeitsberechtigten Personen», also Staatsangehörige der EU, EFTA (Norwegen und Island) und des Vereinigten Königreiches.
Ausserdem gibt es eine Liste von Staaten, aus denen Bürger ebenfalls jederzeit (beispielsweise zu touristischen Zwecken) einreisen dürfen. Dazu gehören Länder mit aktuell tiefen Neuinfektionen wie beispielsweise Kanada, Irland oder Australien (siehe Karte und Liste unten).
Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren der oben genannten Personen dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen. Keine Lösung gibt es bisher für unverheiratete Partner aus Drittstaaten. An der Pressekonferenz vom Freitag sagte Barbara Büsch vom Staatssekretariat für Migration, man «habe Verständnis» und werden ein einheitliches Prozedere erarbeiten mit Nachbarstaaten, damit sich binationale Paare bald wieder persönlich treffen können in der Schweiz. Sie versprach, dass man bis Ende Juli eine Lösung kommunizieren werde.
Die Einreise aus den sogenannten Risikoländern und -regionen ist weiterhin eingeschränkt. Auf der Liste sind alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, mit Ausnahme von folgenden Ländern:
Ist die Ein-, respektive Rückreise grundsätzlich erlaubt, muss abgeklärt werden, ob eine Quarantäne nötig ist. Diese kann nämlich auch bei Ländern Pflicht sein, bei denen die Einreise grundsätzlich erlaubt ist. So dürfen beispielsweise Personen mit Wohnsitz in Schweden Ferien in der Schweiz machen. Sie müssen allerdings bei Einreise in eine 10-tägige Quarantäne.
Anfangs Monat hat das Bundesamt für Gesundheit eine erste Liste mit quarantänepflichtigen Ländern herausgegeben (siehe Karte und Liste unten). Diese wird rund einmal monatlich – oder bei rasanten epidemiologischen Entwicklungen auch früher – aktualisiert. Die nächste Aktualisierung wurde für Mittwoch in Aussicht gestellt. Neu auf der Liste sein wird dann beispielsweise Luxemburg. Laut Patrick Mathys vom BAG kommen aber mindestens ein Dutzend neue Länder dazu.
Auf die Liste kommt jedes Land, welches mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner meldete in den vergangenen 14 Tage. Wie stark eine allfällige Welle vor diesen zwei Wochen war, ist dabei nicht relevant.
Ebenfalls auf der Quarantäneliste landen Staaten, von denen keine vertrauenswürdigen Testergebnisse vorliegen. Auch wenn wiederholt Rückkehrer aus einem bestimmen Land in der Schweiz positiv auf das Virus getestet werden, kann ein land auf dieser Liste erscheinen – so passiert bei Serbien.
Wer die Quarantänepflicht ignoriert, kann zu einer Busse von bis zu 10'000 Franken verurteilt werden. Der Bund plant, rund 20 bis 30 Flugzeuge aus quarantänepflichtigen Ländern pro Woche als Stichprobe auszuwählen und entsprechend zu überprüfen, ob sich die Personen in Quarantäne befinden und die Rückkehr dem entsprechenden kantonalen Gesundheitsdienst gemeldet haben.
Egal wer aus welchen Gründen in die Schweiz reist: Wenn er oder sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der folgenden Länder aufgehalten hat, gilt eine Quarantänepflicht:
Folgende Länder hatten ebenfalls über 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen. Sie könnten Mitte Woche allenfalls vom Bund auf die Liste der quarantänepflichtigen Ländern gesetzt werden: