Zwei Jugendliche haben 2013 den Brand in einer Grossgärtnerei im Kanton St. Gallen verursacht. Das Kreisgericht Wil hat beide schuldig gesprochen. Ob die heute 15- und 16-Jährigen für den Schaden von über 30 Mio. Franken haften, muss ein ziviles Gericht entscheiden.
Wie das Kreisgericht Wil in seinem am Montag veröffentlichten Urteil schreibt, ist klar, dass die beiden damals 14- und 15-jährigen Jugendlichen den Grossbrand verursacht haben. Sie hatten auf dem Gelände der Topfpflanzen-Gärtnerei Rutishauser in Züberwangen in einer selbstgebauten Hütte aus Kunststoff-Kisten mit Feuer gespielt.
Akzeptieren die Jugendlichen den Schuldspruch hat dies für sie und ihre Familien einschneidende finanzielle Konsequenzen. Laut dem Gerichtspräsidenten macht allein die Grossgärtnerei einen Schaden von rund 30 Mio. Franken geltend. Dazu kommen weitere Forderungen in der Höhe von mindestens 100'000 Franken. Wie hoch der gesamte Schaden ist, ist noch offen.
Laut den Verteidigern haben die Eltern der beiden Jugendlichen eine Haftpflichtversicherung mit einer Schadensdeckung von je fünf Mio. Franken. Klar sei, dass die 10 Mio. Franken bei weitem nicht für die Deckung des ganzen Schadens ausreichen werden, sagte Resegatti.
Die Eltern könnten für die restliche Forderung nicht belangt werden, also müssten die Versicherungen das Geld bei den Jugendlichen holen. «Die GVA wird sich diesen Schritt aber gut überlegen müssen», sagte Resegatti. Es dürfe nicht sein, dass sich die Gebäudeversicherung zu Lasten zweier junger Menschen schadlos halte. (sda)