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Freund getötet: Berner Gericht verurteilt junge Frau zu Freiheitsstrafe

Eine 28-jährige Ungarin steht in Bern wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht.
Bild: KEYSTONE

Freund getötet: Junge Frau zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

18.10.2019, 18:04
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Nach einem tödlichen Beziehungsstreit im Jahr 2018 hat das Regionalgericht in Bern eine 28-jährige Ungarin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie wurde der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden.

Dazu kommt ein Landesverweis von 12 Jahren nach Entlassung aus dem Justizvollzug. Den beiden Söhnen des Todesopfers sprach das Gericht eine Genugtuung von je 15'000 Franken zu.

Mit seinem Schuldspruch liegt das Gericht klar auf der Linie der Staatsanwaltschaft. Die ausgefällte Strafe liegt mit etwas mehr als fünf Jahren allerdings deutlich unter den beantragten neun Jahren der Staatsanwältin.

Dies rührt zu einem guten Teil daher, dass das Gericht der Verteidigung Glauben schenkte, die Angeklagte könne sich nicht mehr an die entscheidenden Minuten der Tat erinnern.

Ein Leben voller Gewalt

Gerichtspräsident Peter Müller hielt es für wahrscheinlich, dass das Geschehene die Frau derart belastet, dass sie die verdrängte Erinnerung daran nicht wieder herstellen kann.

Mit der Tötung ihres Freundes habe sie sich selber aus einer Umgebung katapultiert, in der sie erstmals so etwas wie Liebe und Stabilität erlebt habe.

Die Ungarin wurde nach der Geburt von ihren Roma-Eltern in ein Heim abgeschoben. Mit elf Jahren landete das Mädchen in der Prostitution. Mit 19 wurde die junge Frau von Menschenhändlern in die Schweiz verschleppt, wo sie anschaffen musste. Ihr Leben war geprägt von Gewalt, Misshandlung und Kriminalität.

Bedrohtes warmes Nest

In ihrem Freund, den sie zweieinhalb Monate vor der Tat am Bahnhof Bern kennengelernt hatte, fand sie plötzlich jemanden, der ihr ein Zuhause gab, ihr Aufmerksamkeit schenkte, sie gern hatte und nahm, wie sie war.

Dieses «warme Nest» wähnte die Ungarin akut bedroht, als sich die drogenabhängige Ex-Freundin bei dem 55-Jährigen meldete und ankündigte, sie komme am nächsten Tag vorbei und hole noch einige Dinge aus der Wohnung ab.

Die Ungarin fürchtete, ihr neuer Freund könnte mit der «Ex» zusammen wieder rückfällig werden. Angst machte ihr auch, dass er sie auf die Strasse stellen könnte. Die Frau, die nur ungarisch und rumänisch und ein wenig Deutsch kann, fühlte sich ausgeschlossen und unverstanden in ihrer Angst.

Hilferuf an die Ambulanz

Das Paar verwickelte sich darob in einen wüsten Streit. Die Ungarin wusste sich nicht anders zu helfen, als die Ambulanz zu rufen. Diese solle ihren Freund abholen, weil er Drogen- und Alkoholprobleme habe. So habe die 28-Jährige verhindern wollen, dass es zu dem Treffen mit der Ex-Freundin am nächsten Tag hätte kommen können.

Als der Mann realisierte, dass die Ambulanz tatsächlich im Anmarsch war, wurde er richtig wütend, laut und wohl auch grob gegenüber der zierlichen Ungarin.

Diese befand sich in der Küche und hatte ein Rüstmesser in der Hand. Als sich der Mann gestikulierend und schreiend auf sie zubewegte, wich sie zuerst zurück, dann stach sie zu. Der Stich erfolgte nicht mit voller Wucht. Dennoch reichte er aus, um den Mann tödlich zu verletzen.

Der Stich sei aus einem Impuls heraus erfolgt, urteilte das Gericht. Die Frau sei erwiesenermassen impulsiv, leide an einer Persönlichkeitsstörung und könne auf Konflikte nicht adäquat reagieren.

Das Regionalgericht ging weiter davon aus, dass sie ihren Freund nicht mit voller Absicht töten wollte, sondern seinen Tod lediglich in Kauf nahm. Dies schloss das Gericht daraus, dass sie ihn nach der Tat betreute, die Wunde zu stillen versuchte und bei ihm blieb, bis die Polizei kam. «Sie hätte ja auch weggehen und untertauchen können», gab der Gerichtspräsident zu bedenken.

Das Gericht erkannte aber auch, dass die Ungarin mit ihrem widersprüchlichen Aussageverhalten sich selber in ein besseres Licht zu stellen versuchte und diverse Male auch schlicht gelogen hatte.

Die Beweggründe für die Tat sind nach Ansicht des Regionalgerichts teilweise egoistisch. Die Frau habe insgesamt zwar kooperiert, sich aber dennoch immer wieder impulsiv oder trotzig verhalten - auch während der Gerichtsverhandlung.

Von einer therapeutischen Massnahme sah das Gericht auf Empfehlung des psychiatrischen Gutachters ab. Die Frau sei nicht wirklich willig, sich umfangreicheren therapeutischen Massnahmen zu unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien angefochten werden. (dac/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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homo sapiens melior
18.10.2019 21:54registriert Februar 2017
Als KIND zur Prostitution gezwungen. Mit 19 in die Schweiz VERKAUFT. Als Sexobjekt an Männer VERMIETET. An Männer, die das hier lesen und sich beim nächsten weiblichen Mietobjekt wieder einreden, die wäre freiwillig und gern da.

Der Landesverweis wird die Frau viel härter treffen als das Gefängnis. Denn im Gefängnis in der Schweiz wird sie die sicherste Zeit ihres Lebens erfahren. In Ungarn wird sie auf der Strasse landen oder schon bald im Grab enden.
Ein Drama für den Getöteten. Ein Drama für die Opfer von Menschenhändlern. Kein Drama für Puffkunden, die gehen ja nur zu Freiwilligen.
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