In einem Indizien-Prozess hat das Kreisgericht St. Gallen einen 37-jährigen Serben wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Er soll Mitte 2017 einen Landsmann, bei dem er Schulden hatte, umgebracht und die Leiche in einem Wald verbrannt haben.
Das Urteil wurde am Mittwoch unter Polizeischutz mündlich eröffnet. Es ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht gegen den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Er soll sich illegal in der Schweiz aufgehalten und gearbeitet haben.
Das Gericht warf dem Serben ein schweres Verschulden vor: Er habe die Tat offensichtlich geplant, das Opfer zu sich bestellt und in eine Falle gelockt, um es zu töten, sagte der Vorsitzende. Danach habe er die Leiche verbrannt. Überzeugende Indizien, wie DNA- und Blutspuren, liessen keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft.
Eine Spaziergängerin hatte die verkohlte Leiche Mitte Juli 2017 in einem Wald bei Pulvershaus TG (Gemeinde Erlen) gefunden. Für die Polizei war rasch klar: Der 41-jährige Serbe, in seiner Heimat ein bekannter Kickboxer, war einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.
Laut Anklage wollte der Serbe das Opfer aus dem Weg räumen, weil er bei ihm Schulden hatte. Er habe sich Geld vom Landsmann geliehen und dieses an Spielautomaten und bei Onlinespielen verzockt. Das Opfer soll ein lukratives Geschäft mit illegalen Geldautomaten und Spielwetten betrieben haben.
Der Täter habe das Geld nicht zurückzahlen können. Er habe gewusst, dass der Geldgeber den Betrag notfalls mit Gewalt einfordern würde. «Nur der Tod des Geldgebers löste sein Problem», sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung vom Dienstag. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Der Beschuldigte stritt die Tat ab und machte vor Gericht keine Aussagen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des Tötungsdelikts. Angesichts der Spuren habe zwar zuerst alles gegen den Beschuldigten gesprochen. Die Spuren seien aber nicht mit den Aussagen der Beteiligten in Einklang zu bringen.
Es gebe genügend andere Personen, die ein Motiv für die Tat gehabt hätten. Der Beschuldigte sei als Lockvogel missbraucht worden, das Tatmotiv sei konstruiert. Sowohl die Tatwaffe als auch das Auto, mit dem die Leiche entsorgt worden war, fehlten, argumentierte der Verteidiger.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Einzig von zwei Diebstählen sprach es den Beschuldigten mangels Beweisen frei. Fünf Personen, die dem Opfer nahegestanden hatten, erhielten Genugtuungen von 5000 bis 25'000 Franken zugesprochen. Dem Verurteilten wurden Verfahrenskosten von über 550'000 Franken auferlegt. (aeg/sda)