Die vier Kinder aus Tschetschenien, die zuletzt in Kilchberg ZH Kirchenasyl erhielten und dann Anfang Juni auf Druck der Behörden nach Russland ausreisen mussten, haben beim Zürcher Migrationsamt ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung und Familiennachzug gestellt. Dies teilte das Komitee hierzuhause.ch am Sonntag mit.
Es habe sich gezeigt, dass sich die Integration in Russland sprachlich und kulturell äusserst schwierig gestalte, schreibt das Komitee, das Eltern aus Kilchberg gründeten, um sich für den Verbleib der tschetschenischen Familie und insbesondere der Kinder Anvar, Marha, Linda und Mansur einzusetzen.
In Russland lebe die Familie in ständiger Angst vor einem Zugriff durch die Behörden. Die Kinder fühlten sich fremd, könnten kein Russisch und litten an Heimweh. «Die Furcht vor dem Regime in Tschetschenien begleitet uns auf Schritt und Tritt», wird der Vater in der Mitteilung zitiert. «Wir möchten nicht, dass unsere Kinder in dieser Unsicherheit und Ungewissheit aufwachsen», sagte er weiter.
Das Gesuch sei für die Schweizer Rechtsprechung einzigartig, schreibt das Komitee. Es habe nichts mit dem Asylverfahren zu tun und falle in die Zuständigkeit der Zürcher Sicherheitsdirektion. Regierungsrat Mario Fehr (SP) habe nun allen nötigen Ermessensspielraum, «um den humanitär einzig richtigen Entscheid zu fällen und das Gesuch zu bewilligen», sagte Komitee-Mitglied Ronie Bürgin.
Die Familie hatte vor fast fünf Jahren nach langer Flucht in der Schweiz mit der Begründung um Asyl gebeten, der Vater der Familie sei in Tschetschenien gefoltert worden und in seinem Heimatland latent gefährdet. Drei der Kinder gingen in Kilchberg in die Primar- oder Sekundarschule, das jüngste kam in der Schweiz zur Welt. Das Komitee bezeichnet die Familie als herzlich und hilfsbereit. Sie sei in der Gemeinde «bestens integriert» gewesen. (sda)
Geht wohl allen in Russland lebenden so.
Es bleibt also entweder die ordentliche Zulassung zum Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit nach AuG 18ff, was jedoch äusserst schwierig ist, oder die sog. "Härtefall-Regelung" nach AuG 30 I b, was ebenso mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Hat die Familie übrigens nicht bereits vor der Wegweisung ein solches Gesuch gestellt?
Nach meinem Rechtsverständnis müsste das Wohl der Kinder im Mittelpunkt aller behördlichen Überlegungen und Aktivitäten stehen. Die UN-Kinderrechtkonvention müsste deutlich über dem Asylgesetz oder politischen Interessen stehen.
Meines Erachtens verletzen die zürcher Behörden mit der Ausschaffung dieser Familie die UN-Kinderrechtskonvention, um Unrecht gegenüber den Schwächsten zu begehen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983207/