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Influencer: Beschwerde gegen Xenia und Federer nach Instagram-Post

Instagram-Post von Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva,
Mountainbikerin Jolanda Neff und Tennis-Star Roger Federer.
Bild: shutterstock.ch/instagram

«Schleichwerbung!» – Beschwerde nach Insta-Posts von Xenia und Federer

Wie Promis und Influencer auf Social Media werben dürfen und wie diese Werbung gekennzeichnet werden muss, ist in der Schweiz nicht definiert. Das will der Konsumentenschutz ändern. Mit einer Beschwerde gegen Promis.
24.06.2019, 11:4724.06.2019, 13:05
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Was ist passiert?

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat eine Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht. Im Visier: Xenia Tchoumitcheva, Roger Federer und Mountainbikerin Jolanda Neff. Der Vorwurf: «Schleichwerbung» auf Instagram. Dies berichtet «10vor10». Die Lauterkeitskommission ist die Selbstregulierungs-Organisation der Werbebranche.

Wie argumentiert der Konsumentenschutz?

«Gerade Prominente haben grossen Einfluss auf ihre zum Teil sehr jungen Follower», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, gegenüber «10vor10». Deshalb sei wichtig, «dass sie auf den sozialen Medien offenlegen, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden, sondern fürs Loben bezahlt werden.» Der Konsumentenschutz verlangt eine unmissverständliche Kennzeichnung, zum Beispiel einen Button direkt auf dem Bild: «Das Layout muss sich ganz klar von privaten Posts unterscheiden.»

Welche Posts sind betroffen?

Der Konsumentenschutz hat pro Promi gegen je einen Post auf Instagram Beschwerde erhoben. Ex-Vize-Miss-Schweiz Xenia Tchoumitcheva, die dort über 1,5 Millionen Abonnenten und Abonnentinnen hat, verdient ihr Geld unter anderem als Mode-Influencerin.

Im beanstandeten Insta-Post vom 12. Mai 2019 zeigt sie Schmuck, getaggt sind die Marken «Cartier» und «Eden Presley Jewelry». Der Konsumentenschutz moniert: Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehle.

Eine weitere Beschwerde betrifft Roger Federer (Instagram-Abonnenten: über 6 Millionen). Der beanstandete Post vom 6. Mai 2019: ein Video mit Nahaufnahmen von Roger Federer, wie er ein Bandana der Marke Uniqlo anzieht. Der Konsumentenschutz schreibt in seiner Beschwerde: «Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehlt jedoch».

Dasselbe kritisiert der Konsumentenschutz an einem Post von Mountainbike-Profi Jolanda Neff, die auf Instagram 263'000 Abonnenten hat. Auf dem Post vom 8. März 2019 sind unter anderem Bilder von zwei Kreditkarten zu sehen.

Hat die Kommission bereits reagiert?

Thomas Meier, Kommunikationsbeauftragter der Lauterkeitskommission sagt, er dürfe sich zu den eingegangenen Beschwerden nicht äussern. Allerdings stellt Meier gegenüber «10vor10» klar: «Es gibt in der Schweiz ein klares Trennungsgebot. Grundsätzlich muss auf den ersten Blick klar sein, wenn etwas Werbung ist. Wenn es das nicht ist – dann handelt jemand unlauter.» Auch Meier wünscht sich Klarheit – für die Branche selbst: «Es ist wichtig, dass man mal einen Entscheid hat, dass man sich daran orientieren kann. Heute wissen auch viele Influencer gar nicht, was sie dürfen und was nicht.»

Was sagen die Promis?

Der Anwalt von Roger Federer schreibt «10vor10», man äussere sich inhaltlich nicht zu den hängigen Verfahren, sei aber überzeugt, dass die Beschwerden abgewiesen werden. Roger Federer nutze seine Social-Media-Accounts authentisch und spontan, um mit seinen Fans zu kommunizieren. «Er informiert die Öffentlichkeit stets transparent über seine Sponsoringtätigkeit.»

Der Assistent von Xenia Tchoumitcheva antwortet schriftlich: «Das war weder eine bezahlte Werbung noch gab es je einen bezahlten Vertrag zwischen Xenia und diesen Marken. [...] Es sind sogar zwei Konkurrenz-Marken getaggt – das würde in einem gesponserten, bezahlten Post nie passieren.» Und er fügt hinzu: «Xenia taggt viele Marken, die sie trägt, in jedem Post – das heisst überhaupt nicht, dass sie dafür bezahlt wird.»

Mountainbikerin Jolanda Neff schreibt «10vor10», sie habe bisher noch nie einen «Influencer-Post» abgesetzt. Und: «Dieser Post stammt von meinem langjährigen Hauptsponsor Cornèrcard und verweist auf ihre Seite, wo ich als Testimonial aufgeführt werde. Ich habe ihn am Tag der Frau am 8. März geteilt – ohne darauf hinzuweisen, dass Cornèrcard mein Hauptsponsor ist.» Für diese Unterlassung habe sie sich in aller Form bei der Lauterkeitskommission entschuldigt.

Wann ist der Entscheid zu erwarten?

Das ist unklar. Die Lauterkeitskommission wird in den nächsten Wochen oder Monaten befinden, ob es sich bei den beanstandeten Posts um undeklarierte Werbung handelte – oder nicht. Sanktionsmöglichkeiten hat sie keine. (mlu)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TheBear97
24.06.2019 12:06registriert Oktober 2015
Endlich, ich habe mich auch fürchterlich aufgeregt darüber.

Spass bei Seite:
Könnte es sein, dass die Stiftung für Konsumentenschutz etwas heiss hat in ihrem Büro? Oder wie kommt man auf sowas?
20050
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Zum Kommentar
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MacB
24.06.2019 12:03registriert Oktober 2015
Auf Insta? Neeeeein sowas...
15012
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Zum Kommentar
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AltaLumina
24.06.2019 11:54registriert Mai 2015
Mega schlimm...
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