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Der erste Kriegsverbrecher-Prozess in der Schweiz droht zu scheitern

Der erste Kriegsverbrecher-Prozess in der Schweiz droht zu scheitern

Seit zehn Jahren ist die Bundesanwaltschaft für das Völkerstrafrecht zuständig. Bisher hat sie aber fast nichts gemacht. Jetzt kommt es zum ersten Prozess gegen einen Kriegsverbrecher. Die Vorbereitung läuft chaotisch.
01.11.2020, 05:1001.11.2020, 13:33
andreas maurer / ch media
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Picture dated 06 August 2003 shows a LURD (Liberians United for Reconciliation and Democracy) rebel observing a cease-fire shortly before the departure of then president Charles Taylor during the coun ...
Szene aus dem ersten Bürgerkrieg von Liberia, der von 1989 bis 1996 dauerte.Bild: EPA

Die Schweiz hat ein Problem. In zwei Wochen steht der ehemalige liberianische Rebellenführer Alieu Kosiah vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Er ist angeklagt wegen Kriegsverbrechen. 14 Liberianer sollen gegen ihn aussagen: sieben als Zeugen und sieben als Privatkläger. Alle wohnen in Liberia. Weil die 7000 Kilometer lange Reise in die Schweiz wegen der Pandemie derzeit kaum möglich ist, sollen sie per Video aus der Hauptstadt Monrovia live in den Gerichtssaal in Bellinzona zugeschaltet werden. Doch wenige Tage vor dem Prozess weiss das Gericht noch immer nicht, ob es diese Übertragung in Monrovia durchführen kann.

Die Schweiz hat keine diplomatische Vertretung in Liberia. Die nächste Botschafterin sitzt tausend Kilometer entfernt in der Elfenbeinküste. Sie hat deshalb ausländische Botschaften in Monrovia darum gebeten, der Schweiz Gastrecht für eine Videoschaltung zu gewähren. Man könnte meinen, das sei ein einfaches Vorhaben. Schliesslich haben viele befreundete Staaten Botschaften in Liberia: Deutschland, Frankreich, Schweden, England, die USA. Doch keines dieser Länder will oder kann der Schweiz helfen.

Also bat das Bundesstrafgericht die UNO um logistische Unterstützung. Doch sogar die UNO sieht sich dazu nicht imstande.

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Bild: ch media

Als letzten Ausweg hat das Bundesstrafgericht nun Kontakt mit den lokalen Behörden aufgenommen. Diese Lösung wäre nicht ideal, weil der Kriegsverbrecherprozess unabhängig vom liberianischen Staat sein sollte. Liberia belegt auf dem Demokratieindex des «Economist» Platz 88 von 167 Ländern und gilt damit als «Hybridregime» zwischen Demokratie und Autokratie.

Doch nicht einmal diese Lösung klappt sicher. Das Bundesstrafgericht hat aus Monrovia erst eine grundsätzliche Zusage erhalten, die konkreten Modalitäten sind aber immer noch nicht geregelt. Es ist nicht so, dass das Gericht wenig Zeit gehabt hätte. Eigentlich hätte der Prozess schon im März stattfinden sollen. Wegen der ersten Coronawelle wurde er zuerst auf August verschoben. Dieser Termin wurde dann ebenfalls abgesagt, weil keine ausländische Botschaft helfen wollte oder konnte. Die Regenzeit in Liberia zu dieser Zeit erschwerte die Vorbereitungen. Doch nun droht auch die Übertragung im November zu scheitern.

Die Schweiz will also Gerechtigkeit in einem fernen Bürgerkrieg herstellen, doch sie ist bereits überfordert, wenn sie in diesem Land einen Raum mit einem Beamer suchen sollte. Dabei hatte die Eidgenossenschaft eigentlich grosse Pläne im Kampf gegen die Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen.

Grosse Pläne mit internationalen Ermittlungen – kleine Erfolge

Vor zehn Jahren trat die neue Strafprozessordnung in Kraft. Seither ist die Bundesanwaltschaft für das Völkerstrafrecht zuständig. Es geht dabei um den Grundsatz, dass Kriegsverbrecher nirgendwo auf der Welt vor Strafverfolgung sicher sein sollten. Wenn sie nicht in ihrem Heimatland oder vor einem internationalen Gerichtshof angeklagt werden können, muss jener Staat diese Aufgabe übernehmen, in dem sich der Völkerrechtsverbrecher gerade aufhält.

Die Schweiz hat jahrzehntelang weggeschaut und wenig bis nichts gegen Kriegsverbrecher unternommen, die sich hier niedergelassen haben. Vor der Bundesanwaltschaft war die Militärjustiz dafür zuständig, die nur eine einzige Verurteilung im Fall eines Ruanders erwirkt hat. Mit der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft hätte sich dies ändern sollen.

Am Anfang seiner Amtszeit im Jahr 2012 kündigte Bundesanwalt Michael Lauber vollmundig an, ein Kompetenzzentrum für Völkerstrafrecht zu schaffen. Das Team startete mit fünf Personen, die sich mit Hilfe der Bundeskriminalpolizei nur um diese Aufgabe kümmern sollten: zwei Staatsanwälte, zwei Juristen, ein Sekretär. Doch schon bald zeigte sich, dass das Kompetenzzentrum weder ein Zentrum ist noch Kompetenzen hat. Der Abteilungschef zog das Personal bei Bedarf für Fälle von Terrorismus und Wirtschaftskriminalität ab. Diese Bereiche stehen stärker im Fokus der Öffentlichkeit und haben deshalb Priorität.

Bundesanwalt Lauber hat politisch heikle Fälle gebremst

Hinzu kommt ein zweiter Konflikt: Lauber liess seine Völkerrechtsspezialisten vor allem gegen Asylsuchende ermitteln. Darunter sind zwar ehemalige Minister und Kommandanten zu finden, die in bewaffnete Konflikte involviert waren. Diplomatische Verwerfungen sind bei einer Verhaftung aber nicht zu erwarten, weil diese Männer den Rückhalt in ihrer Heimat verloren haben. Verfahren gegen politisch exponierte Personen wie den ehemaligen algerischen Verteidigungsminister Khaled Nezzar und den Onkel des syrischen Präsidenten Rifaat al-Assad bremste Lauber hingegen aus.

Dagegen wehrte sich die Staatsanwältin, die das Kompetenzzentrum aufgebaut hatte. Lauber feuerte sie deshalb 2015 fristlos. Von heute auf morgen musste sie ihr Büro räumen. Zeit, um die Dossiers einem Nachfolger zu übergeben, blieb nicht.

Das ist einer der Gründe, weshalb die Bundesanwaltschaft erst jetzt nach knapp zehn Jahren Arbeit den ersten mutmasslichen Völkerrechtsverbrecher vor Gericht bringt. Der andere Grund ist, dass die entlassene Staatsanwältin nicht ersetzt worden ist.

Das Team besteht seither nur noch aus 400 Stellenprozenten und wurde Anfang dieses Jahres in eine Sammelabteilung verlegt, die sich auch um Terrorismus, Rechtshilfe und Cyberkriminalität kümmert. Die Bundesanwaltschaft will damit die Durchlässigkeit der Bereiche erhöhen.

So kommt es, dass Länder wie die Niederlande, Deutschland, Belgien und Norwegen international gelobt werden für ihren Kampf gegen Kriegsverbrecher, nicht aber die Schweiz.

Alieu Kosiah.
Alieu Kosiah.bild: zvg

Die Bundesanwaltschaft entgegnet, sie sei mit den aktuellen Mitteln in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen. Bis jetzt hat sie allerdings erst eine Anklage im Völkerstrafrecht erhoben: Jene gegen den Liberianer Alieu Kosiah, der nun in der improvisierten Gerichtsverhandlung verurteilt werden soll. Ein weiteres Verfahren ist zudem weit vorangeschritten: jenes gegen den ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko. Hängig sind zudem ein Dutzend weiterer Untersuchungen.

Alieu Kosiah
Ex-Rebellenführer von Liberia

Funktion: Alieu Kosiah kommandierte im ersten Bürgerkrieg von Liberia in den 1990er-Jahren eine Rebellenmiliz, die einen Regimewechsel zu verhindern versuchte und Aufstände niederschlug.

Vorwürfe: Kosiah soll Zivilisten getötet, eine Zivilistin vergewaltigt und einen Kindersoldaten rekrutiert haben. Zudem soll er grausame Behandlungen von Zivilisten und Plünderungen angeordnet haben.

Beziehung zur Schweiz: Nach dem Bürgerkrieg floh Kosiah nach Lausanne, wo er eine Schweizerin heiratete. 16 Jahre lang lebte er hier unbehelligt. In der liberianischen Diaspora genoss er einen guten Ruf. 2014 wurde er in Bern festgenommen. Seither sitzt er hier in Untersuchungshaft.

Besonderheit: Schriftliche Beweise gibt es kaum. Die Anklage basiert auf Aussagen von Opfern und Zeugen. Ihre Glaubwürdigkeit ist deshalb die zentrale Frage im Prozess. Wenn sie nicht direkt angehört werden können, droht er zu scheitern.

Auf die beiden grossen Fälle Kosiah und Sonko ist die Bundesanwaltschaft nicht selber gestossen. In beiden Fällen haben Nichtregierungsorganisationen mit Sitz in Genf die Anzeigen eingereicht, Civitas Maxima und Trial International. Beide Organisationen loben die Bundesanwaltschaft für ihre Arbeit.

Ousman Sonko.
Ousman Sonko.bild: zvg

Denn beide Fälle sind von historischer Bedeutung: Es ist das erste Mal, dass die Verbrechen in diesen Staaten gesühnt werden sollen. Damit sende die Schweiz eine starke Botschaft aus: Sie sei kein Zufluchtsort für internationale Kriminelle.

Ousman Sonko
Funktion: Ousman Sonko war Innenminister von Gambia und Generalinspektor der Polizei. Damit war er auch für den Geheimdienst und die berüchtigte Elitetruppe der Junglers verantwortlich.

Vorwürfe: Zwischen 2006 und 2016 soll er Folterhandlungen angeordnet haben, um Teile der gambischen Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Dabei soll er systematisch gegen Regimekritiker vorgegangen sein.

Beziehung zur Schweiz: 2016 stellte Sonko ein Asylgesuch in der Schweiz. Danach wohnte er monatelang in einem Durchgangszentrum in Lyss (BE). Die Bundesanwaltschaft wusste Bescheid, intervenierte aber erst, als die NGO Trial International eine Strafanzeige einreichte.

Besonderheit: Sonko sitzt seit 2017 in Untersuchungshaft. Sein Anwalt hat seither mehr als zwanzig Beschwerden eingereicht. Er fordert die sofortige Entlassung und beklagt sich, dass der Nährwert der Sandwiches während Einvernahmen zu gering sei.

Trial International übt aber auch Kritik. Die Leitung der Bundesanwaltschaft sei nicht bereit, die Fälle des Völkerstrafrechts wie versprochen vorrangig zu behandeln und genügend Ressourcen einzusetzen. Das führe zu erheblichen Verzögerungen. Mittlerweile ist es sechs Jahre her, seit Kosiah verhaftet worden ist.

Wie viel Mittel die Bundesanwaltschaft in den Kampf gegen Völkerrechtsverbrecher investiert, ist eine heikle politische Frage. Nicht nur linke Politiker teilen die Kritik von Trial International.

Soll sich die Schweiz als Weltpolizistin aufspielen?

FDP-Aussenpolitikerin Christa Markwalder sagt: «Der gesetzliche Auftrag der Bundesanwaltschaft ist eigentlich klar: Sie müsste einen Schwerpunkt beim Völkerstrafrecht setzen. Doch sie steckt kaum Ressourcen in diesen Bereich.» Unter Lauber habe die Bundesanwaltschaft die falschen Prioritäten gesetzt: «Im Overhead ist sie gewachsen. Investiert wurde in Stabsstellen, die Kommunikation und Berater, um das Image aufzupolieren. Bei den Ressourcen für die Strafverfolgung hat sie hingegen gespart.»

Nicht einverstanden mit dieser Analyse ist SVP-Vizepräsident Franz Grütter. Er sagt: «Die Schweiz befindet sich nicht in einer Ausgangslage, um sich als Weltpolizistin aufspielen zu können.» Stattdessen solle sie Völkerrechtsverletzungen wie bisher mit gesundem Menschenverstand nachgehen und dort aktiv werden, wo es sinnvoll ist. Die Schweiz solle sich dabei auf ihre historische Rolle als diplomatische Vermittlerin besinnen und sich aus internationalen Konflikten so weit wie möglich heraushalten. Eine Kritik hält Grütter aber für berechtigt: «Die Verfahren der Bundesanwaltschaft dauern sehr oft viel zu lange.»

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fastadi
01.11.2020 07:22registriert September 2015
Wiedermal können wor das umfassende Werk von Lauber bestaunen...
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leu84
01.11.2020 11:08registriert Januar 2014
Und täglich grüsst die Schweizer Bundesanwaltschaft. Wer profitiert eigentlich noch von den Verzögerungen und dadurch dem Scheitern vor dem Bundesstrafgericht? Gibt es Unternehmen oder PolitikerInnen die dem Scheitern nicht ganz abgeneigt sind? Vielleicht ist auch die Schweiz eine Bananenrepublik.
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_kokolorix
01.11.2020 11:53registriert Januar 2015
Eine fristlose Kündigung für eine Mitarbeiterin, die sich dafür eingesetzt, hat den, Auftrag den die BA erhalten hat umzusetzen?
Lauber ist schon ein unerträglicher Kotzbrocken. Es ist eine Schande für unser Parlament, dass es auf diesen machtgeilen Grosschnurri hereingefallen ist. Ich hoffe schwer, dass er für all seine Verfehlungen nicht nur symbolisch bestraft wird
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