Die EU-Kommission hat im Konflikt mit der polnischen Regierung ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet. Erste Etappe sei eine «vorbereitende Bewertung» zur Lage in Polen, ohne die Entscheidung über weitere Schritte vorwegzunehmen.
Das sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel. Mitte März will die Kommission sich erneut mit dem Thema befassen. Anlass der Entscheidung sind die umstrittenen Gesetzesänderungen der nationalkonservativen Regierung in Polen im Bereich der Medien und des Verfassungsgerichts.
«Das hat nichts mit Politik zu tun», sagte Timmermans. Die Kommission sei aber verpflichtet, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu überprüfen. Ziel sei es, «diese Fragen zu lösen, nicht anzuklagen oder Polemiken zu führen».
Der Rechtsstaatsmechanismus war Anfang 2014 eingeführt worden und wurde bisher noch nie angewendet. In der ersten Stufe sucht die Kommission nach «klaren Hinweisen» darauf, dass «eine systematische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit» vorliegt.
In diesem Fall wird ein Dialog eingeleitet, indem Brüssel als «Warnung» eine «Stellungnahme zur Rechtsstaatlichkeit» an die betreffende Regierung übermittelt.
Kommt es im weiteren Verfahren zu keiner Einigung, kann dies zu Sanktionen führen, die bis zum Entzug von Stimmrechten reichen. Dazu müssten die anderen Mitgliedstaaten aber einstimmig feststellen, dass es einen «schwerwiegenden und anhaltenden Verstoss» gegen EU-Grundwerte gibt. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar gemacht, dass er Sanktionen gegen Warschau nicht unterstützen würde. (sda/afp)