Suva reicht Gesetzesvorschlag für erneuten Einsatz von Detektiven ein

Suva reicht Gesetzesvorschlag für erneuten Einsatz von Detektiven ein

22.11.2016, 09:40

Die Suva will möglichst bald wieder Detektive einsetzen dürfen, um teure Fälle von Versicherungsbetrug aufdecken zu können. Sie hat deswegen beim Bund einen eigenen Gesetzesvorschlag eingereicht.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva in Luzern reagiert damit auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser hatte im Oktober einer Frau Recht gegeben, die von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war.

Das Gericht kam zum Schluss, dass das Vorgehen des Versicherers - es war nicht die Suva - nicht gesetzeskonform gewesen sei. Es fehle in der Schweiz eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten.

Unterlagen vernichtet

Die Suva stellte nach dem Gerichtsentscheid nach eigenen Angaben ihre laufenden Observationen ein und gab keine neuen mehr in Auftrag. Sie vernichtete ferner die Observationsunterlagen aus den laufenden Fällen.

Der Bund ist bestrebt, die Gesetzeslücke rasch zu schliessen, so dass Versicherer bald wieder Detektive einsetzen können. Die Suva teilte am Dienstag mit, sie begrüsse einen zügigen politischen Entscheid. Sie wolle sich am politischen Prozess beteiligen und habe deswegen beim Bundesamt für Sozialversicherungen einen eigenen Vorschlag für einen Gesetzesartikel eingereicht.

Diesen Vorschlag wollte die Suva auf Anfrage nicht offen legen. Nach Angaben einer Sprecherin lehnt er sich an der bisherige Praxis der Suva an. So sollen Detektiveinsätze nur möglich sein, wenn ein begründeter Verdacht bestehe. Zudem solle nicht nur der öffentliche Raum, sondern alles, was von diesem aus einsehbar ist, überwacht werden dürfen.

Gemäss der Suva-Sprecherin strebt der Unfallversicherer nicht an, mehr Observationen durchzuführen als in der Vergangenheit. Die Suva setzte nach eigenen Angaben in rund 15 Fällen pro Jahr Detektive ein.

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Grundlage will die Suva Versicherungsbetrügern aber nicht freie Hand lassen. Um den Missbrauch weiter gezielt bekämpfen zu können, wolle sie auffällige Fälle intensiver begleiten, teilte sie mit. (sda)

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