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Lisa Bosia Mirra: SP-Politikerin wegen illegaler Schleppertätigkeit verurteilt

ARCHIV - ZUR MELDUNG DASS DIE TESSINER SP-GROSSRAETIN UND GRUENDERIN DER FLUECHTLINGSHILFEORGANISATION "FIRDAUS" LISA BOSIA MIRRA AM DONNERSTAG IN STABIO TI FESTGENOMMEN WURDE, IHR WIRD VORG ...
SP-Grossrätin Lisa Bosia Mirra.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

SP-Fluchthelferin wegen illegaler Schleppertätigkeit verurteilt

28.09.2017, 12:0928.09.2017, 14:01
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Die Tessiner SP-Grossrätin Lisa Bosia Mirra hat sich am Donnerstag wegen illegaler Schleppertätigkeit vor dem Polizeigericht in Bellinzona verantworten müssen. Sie soll 24 Flüchtlingen die illegale Einreise von Como (I) in die Schweiz ermöglicht haben.

Die 45-jährige Bosia Mirra, Gründerin der Flüchtlingshilfeorganisation Firdaus, war am 1. September 2016 zusammen mit einem Komplizen in San Pietro di Stabio im Südtessin von der Grenzwache festgenommen worden. Sie hatte damals vier minderjährige Afrikaner an der Grenze in Empfang genommen. Anschliessend wurden die Jugendlichen von einem 53-jährigen Berner mit einem Lieferwagen auf Schweizer Boden gebracht.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie in der Folge wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie einer bedingten Busse von 1000 Franken. Da Bosia Mirra den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es zum Prozess vor Polizeigericht.

Preisgekrönte humanitäre Helferin

Wegen des grossen Interesses von Publikum und Medien wurde der Prozess in die Räume des Bundesstrafgerichts verlegt. In einer ersten Befragung schilderte Bosia Mirra am Donnerstag ausführlich die Beweggründe ihres humanitären und sozialen Engagements für die Flüchtlinge sowohl in der Schweiz wie auch in Italien und in den Flüchtlingslagern in Griechenland und Serbien.

Die Tessiner Grossrätin war im vergangenen Februar zusammen mit dem Italiener Don Giusto della Valle für das Engagement in der Flüchtlingshilfe mit dem Preis «Alpes ouvertes» ausgezeichnet worden. Der mit 12'000 Franken dotierte Preis geht auf den 2001 verstorbenen Cornelis Koch zurück, der sich als Kaplan jahrzehntelang für Flüchtlinge und Rechtlose eingesetzt hatte.

Die SP-Politikerin gestand vor Gericht die ihr vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein, will aber, dass ihr humanitäres Engagement angesichts der tragischen Situation vieler Migranten berücksichtigt wird. Sie sei ein ganz normaler Mensch, weder eine Heldin, als die sie die einen beschrieben, noch eine Kriminelle, als die sie andere sähen, erklärte sie vor Gericht, nachdem sie das Schicksal von zwei jungen gefolterten Flüchtlingen geschildert hatte.

Keine Frage der Moral

Staatsanwältin Margherita Lanzillo hielt am Donnerstagnachmittag an der von ihr im Strafbefehl geforderten Bestrafung fest: Das Handeln von Bosia Mirra sei weder politisch noch ethisch oder moralisch vertretbar, dafür aber strafbar: Die Beschuldigte habe gewusst, dass sie das Gesetz breche, wenn sie illegalen Einwanderern bei der Einreise in die Schweiz und dem dortigen Aufenthalt behilflich sei.

Sie habe ihnen schlussendlich auch keinen Dienst erwiesen, wenn sie nach dem Überqueren der Grenze sich selbst überlassen worden seien. Die von der Beschuldigten vorgebrachten humanitären Motive seien bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden, sagte die Staatsanwältin.

Verteidiger verweist auf Humanität

Verteidiger Pascal Delprete plädierte dagegen auf Freispruch. Er verwies auf den humanitären Charakter der Tat. In seinen Augen handelte es sich um einen rechtfertigenden Notstand gemäss Artikel 17 des Strafgesetzbuches: Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt demnach rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.

Die Beschuldigte habe zahlreichen unbegleiteten Minderjährigen, die zu ihren Familien in die Schweiz oder nach Deutschland gehen wollten, geholfen, nachdem sie mehrfach am Zoll von Chiasso zurückgewiesen worden seien. In mehreren Fällen habe Bosia Mirra auch Flüchtlinge bei sich zu Hause übernachten lassen, um sie am nächsten Tag zum Bahnhof von Lugano zu begleiten und ihnen ein Zugbillett nach Deutschland zu bezahlen.Der Verteidiger verlangte eine Entschädigung und Genugtuung im Betrag von 33'000 Franken für seine Mandantin. Das Urteil soll erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden. (sda)

Korrigendum
In einer ersten Fassung dieses Artikels hiess es fälschlicherweise, Lisa Bosia Mirra sei vom Bundesstrafgericht verurteilt worden. Richtig ist, dass der Prozess vor dem kantonalen Polizeigericht in Bellinzona aufgrund des grossen öffentlichen Interesses in den Räumlichkeiten des Bundesstrafgerichts in Bellinzona stattfand. Wir entschuldigen uns für den Fehler. (cbe)
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77 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Watson - die Weltwoche der SP
28.09.2017 11:35registriert September 2016
Sehr gut, Schlepperei gehört bestraft. Eigentlich sollte sie auch noch den Schaden der Allgemeinheit bezahlen, den sie mit ihren selbstsüchtigen Handlungen verursacht hat.
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ciaociao
28.09.2017 11:16registriert November 2016
wtf, was soll diese pipifatz-strafe?
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reaper54
28.09.2017 11:20registriert März 2015
Diese Verurteilung ist völlig richtig!
Leider sind die Strafen für das illegale Schleppen anscheinend nicht so streng.
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