Gemeinden, Kantone und Verbände des öffentlichen Verkehrs stellen sich hinter den neuen Strassenfonds. Der Fonds müsse unbefristet mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und auch den Agglomerationsverkehr und die Randregionen mindestens im heutigen Umfang unterstützen.
Das sind zwingende Voraussetzungen dafür, dass die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV), der Schweizerische Städteverband, der Gemeindeverband sowie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA) den neuen Fonds für Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) unterstützen.
Die am 9. Februar 2014 vom Volk angenommenen FABI-Vorlage und der NAF sollen sich ergänzen und dafür sorgen, dass die Verkehrsinfrastrukturen in den nächsten Jahren im nötigen Mass ausgebaut und unterhalten werden, hiess es am Donnerstag an einer Pressekonferenz in Bern.
Neben einem konkurrenzfähigen Schienennetz brauche die Schweiz auch die Strasse als Verkehrsträger für den motorisierten Privatverkehr, den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr. Denn drei Viertel der Passagiere des öffentlichen Verkehrs werden auf der Strasse transportiert, wie VöV-Direktor Ueli Stückelberger sagte.
Es sei von grösster Bedeutung, dass der Fonds nicht ausschliesslich die Nationalstrassen, sondern wie vorgesehen auch die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs über Agglo-Programme berücksichtige. Das sei zwingend, nur so sei der NAF mehrheitsfähig.
Wichtig ist in den Augen von Städteverbands-Präsident und FDP-Nationalrat Kurt Flury, dass die unbefristete Bundes-Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs und die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen sicher gestellt wird und zwar mindestens im heutigen Umfang. Der NAF müsse den Infrastrukturfonds nahtlos ablösen, es dürften keine Investitionslücken aufgehen. (sda)