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Hochschwangere Kurdin aus Schweiz darf Türkei nicht verlassen

Die Ungewissheit und Sorgen um seine Frau wurden zu gross: Hasan musste in einer psychiatrischen Anstalt hospitalisiert werden. 
Die Ungewissheit und Sorgen um seine Frau wurden zu gross: Hasan musste in einer psychiatrischen Anstalt hospitalisiert werden. bild: Alexia Papadopoulos

Hochschwangere Kurdin aus Schweiz darf Türkei nicht verlassen – wegen Posts ihres Mannes

Der Ohnmacht ausgeliefert: Seit September wird in der Türkei eine schwangere Kurdin aus der Region Basel festgehalten – als Druckmittel gegen ihren Mann.
16.01.2018, 16:5316.01.2018, 19:49
Annika Bangerter / Nordwestschweiz
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Das ungeborene Kind bewegt sich sachte. Blau flimmern die Aufnahmen, die es im Bauch seiner Mutter zeigen. Hasan*, der Vater, spielt das Video auf seinem Smartphone ab, schaut sich die Ultraschall-Untersuchung immer wieder an. Seine Frau Esra*, im achten Monat schwanger, liegt auf der Pritsche eines Spitals in der Türkei. Verwandte filmen sie.

Es ist nicht der erste Gesundheitscheck, den der Kurde Hasan verpasst. Die werdenden Eltern sind seit Herbst zwangsgetrennt. Die türkischen Behörden halten Esra fest. Ihr Fall reiht sich in jene Serie von staatlichen Repressionen ein, deren bekanntestes Opfer der deutschtürkische Journalist Deniz Yücel ist.

Hasan sitzt im Aufenthaltsraum einer psychiatrischen Anstalt im Raum Basel. Hinter ihm im Regal stapeln sich Gesellschaftsspiele, vor ihm auf dem Tisch überquillt eine Sichtmappe mit Dokumenten, Zeitungsartikeln, Unterlagen. Seit Mitte November lebt der 47-Jährige in der psychiatrischen Einrichtung.

In der Wohnung im Baselbiet hielt er es nicht mehr aus. Er fühlte sich beobachtet, verfolgt, bekam Herzrasen. Bei der Arbeit konnte er sich nicht mehr konzentrieren, brachte Dinge durcheinander. Dann spürte er die rechte Hand und den rechten Fuss nicht mehr. Im Körper stellte sich jenes Gefühl ein, das sich seit Längerem in Hasan breitmachte: gelähmt zu sein.

Anfang September, am Euro-Airport Basel: «Bis in zwei Wochen» – mit diesen Worten hatte sich Hasan von seiner Frau verabschiedet. Esra flog in die Türkei, um ihrer Tochter aus erster Ehe bei den Vorbereitungen für ihr Studium zu helfen. Doch die Reise endete an der Passkontrolle in Istanbul. Beamte verhafteten die 44-Jährige, befragten sie auf einem Revier des Flughafens, steckten sie für drei Tage in Untersuchungshaft.

Türkei als Freiluftgefängnis

In den Befragungen zeigte sich, es geht nicht um sie: Die Beamten konfrontierten Esra mit dem Facebook-Profil von Hasan, ihrem Mann. Es fielen Vorwürfe wie «Beleidigung von Staatspräsident Erdogan» oder «Unterstützung von terroristischen Gruppen». Esra wehrte sich: Sie habe nichts mit den Einträgen zu tun.

Als Hasan in der Schweiz davon erfuhr, setzte er umgehend ein Mail auf – an Bekannte und Behörden. Darin schrieb er: Esra sei «zu Unrecht verhört» worden. Die Einträge würden von ihm stammen, es sei sein Account: «Meine Frau ist unschuldig und kennt nicht mal die Zugangsdaten von meinem Facebook-Profil.»

Nach drei Tagen kam Esra aus der Untersuchungshaft. Sie war damals im vierten Monat schwanger. Zu ihrer Familie in eine der kurdisch geprägten Regionen der Türkei durfte sie zwar reisen, das Land verlassen jedoch nicht. Die Beamten hatten ihren Reisepass beschlagnahmt und ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Seither befindet sich Esra in einer Art Freiluftgefängnis.

2500 Kilometer entfernt hatte Hasan indes nichts unversucht gelassen, seine Frau zurück in die Schweiz zu holen. Aus seiner Mailbox strömten Mails mit dem Betreff «Hilferuf». Er hängte sich ans Telefon, kontaktierte das Departement für Auswärtiges, die Schweizer Botschaft, Menschenrechtsorganisationen, Anwälte, National- und Basler Grossräte.

«Niemand konnte helfen», sagt Hasan rückblickend. Weil sowohl er als auch seine Frau nicht eingebürgert sind, sieht sich die offizielle Schweiz nicht für ihren Fall zuständig. Den konsularischen Schutz kann Esra nicht geltend machen.

Bekannte steckten Hasan Namen von angeblich einflussreichen Personen in der Türkei zu, die gegen Bezahlung helfen würden; ebenso gingen Namen von Schleppern bei ihm ein. «Wenn der türkische Rechtsstaat versagt, müssen wir andere Wege gehen», sagte Hasan damals. Er klang kämpferisch, zuversichtlich. Kurz darauf die Ernüchterung: Die Kontakte reagierten nicht und für eine illegale Flucht schien dem Paar das Risiko wegen der Schwangerschaft zu gross. Esra steckte fest.

Da entschied sich Hasan, seine Geschichte öffentlich zu machen. Ein letzter Hilferuf – der verhallte. Wie der «SonntagsBlick», der den Fall publik machte, kürzlich berichtete, muss sich Esra Ende Januar vor einem türkischen Gericht verantworten. Der Vorwurf: Beleidigung des Staatspräsidenten Erdogan. Die Grundlage? Einträge auf dem Facebook-Account von ihrem Mann.

Hasan starrt auf die Parkanlage der psychiatrischen Einrichtung, seine Schultern hängen. Eigentlich müsste er zu Hause das Zimmer für das Kind einrichten, sagt er. «Aber wie soll ich das Bettchen kaufen, wenn ich nicht weiss, ob die beiden je zurückreisen dürfen?» Er befürchtet, dass die Behörden auch sein Kind als Druckmittel verwenden.

Bespitzelung als Angebot

Wie Hasan sagt, hätten diese Esra bereits im Herbst einen Deal angeboten: Sie erhalte ihren Pass zurück, wenn sich Hasan im Gegenzug in der Türkei stellt. Stand das je zur Diskussion? Der 47-Jährige schüttelt den Kopf: «Dann wären wir beide dem Staat ausgeliefert.» Ein weiteres Angebot soll gefolgt sein. Esra dürfe zurück in die Schweiz reisen, wenn sie sich bereit erklären würde, kurdische Oppositionelle in der Schweiz zu bespitzeln, sagt Hasan. Seine Frau habe abgelehnt. Mehrfach.

Der türkischstämmige Kurde, der als 8-jähriges Kind in die Schweiz kam, verfolgt die Ereignisse in seinem Herkunftsland eng. In den Neunzigerjahren war er politisch aktiv. Im Herbst 2015 ist er in die Türkei gereist, um die pro-kurdische Oppositionspartei HDP bei der Wahlkampagne zu unterstützen. Die Freude über deren Erfolg und Einzug ins Parlament währte nur kurz. Erdogan akzeptierte das Resultat nicht – und liess die Wahlen wiederholen.

Die politisch angespannte Situation verschärfte sich im Sommer 2016. Ein Putschversuch gegen den türkischen Präsidenten scheiterte. In der Folge machte Erdogan dafür zwar die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen verantwortlich.

Mit der von ihm ausgerufenen «Säuberung» nahm er sich aber alle Oppositionellen vor. Bis heute sind zahlreiche HDP-Abgeordnete inhaftiert. Erdogan sperrte damit jene Stimmen weg, die sich vehement gegen seinen Machtausbau und die Einführung des Präsidialsystems auflehnten.

In den vergangenen zwei Jahren spaltete sich die Gesellschaft in der Türkei tief; die politischen Unruhen schwappten in die Diaspora über. In den sozialen Medien lieferte sich Hasan mit einem hier wohnhaften Erdogan-Anhänger einen gehässigen Schlagabtausch. Dieser zeigte ihn wegen Drohung und Ehrverletzung an.

Ein Gericht in Liestal verurteilte Hasan wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe. Den Streit bereue er; an seinen Erdogan-kritischen Einträgen auf Facebook halte er aber fest: «Sie rufen nicht zur Gewalt auf.»

Hasan blickt auf die Uhr. Jeden Abend rufe er Esra an, frage nach, wie es ihr und dem Kind geht. Im Dezember musste sie wegen Frühwehen hospitalisiert werden; bis heute erbreche sie fast täglich. Seine Frau und er würden sich gegenseitig zum Durchhalten ermuntern: «Bald ist alles gut» fehle bei keinem der Telefonate.

Dennoch stellt sich Hasan darauf ein, dass er bei der Geburt seines Kindes Ende Januar nicht dabei sein kann. Zum ersten Mal wird er es wohl auf dem Bildschirm seines Smartphones sehen.

(aargauerzeitung.ch)

Immer weniger Ausländer kommen in die Schweiz

Video: srf
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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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Simsalabum
16.01.2018 19:18registriert September 2015
Will die Schweiz nicht helfen oder fehlen dazu die rechtlichen Grundlagen, da es sich nicht um Staatsbürger handelt? Erstes würde ich als beschämend empfinden.
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