Schweizer Spitäler zahlen Spitzenpreise für medizinische Geräte

Schweizer Spitäler zahlen Spitzenpreise für medizinische Geräte

06.07.2017, 11:32

Schweizer Spitäler zahlen für Implantate und andere Produkte die höchsten Preise in Europa. Der Preisüberwacher geht darum von einem grossen Sparpotenzial aus und empfiehlt unter anderem, auf Parallelimporte auszuweichen.

Aufgrund von Hinweisen von Spitälern hat die Preisüberwachung unter Stefan Meierhans die Preise für eine Reihe von Medizinprodukten in der Schweiz und in neun anderen Ländern verglichen. Gemäss den am Donnerstag veröffentlichten Ergebnissen sind die Geräte in der Schweiz zwischen 14 und 37 Prozent teurer als im Ausland.

Die deutlichsten Preisdifferenzen zeigten sich bei implantierbaren Defibrillatoren und Herzschrittmachern und weniger bei Diagnosegeräten. Auch wenn die Unterschiede nicht übermässig anmuteten, so seien die Preise in der Schweiz für die Mehrheit der Produkte doch die höchsten Europas, schreibt der Preisüberwacher.

Seine Behörde weist zudem darauf hin, dass sich ihre Studie auf Richtpreise bezieht und die effektiven Preise noch weit höher liegen könnten. Laut Ricardo Avvenenti, Chef des Beschaffungswesens des Waadtländer des Genfer Universitätsspitals, werden gewisse Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt zwei- bis viermal teurer verkauft als in den Nachbarländern.

Einkaufsgemeinschaften und Direktimporte

Das grosse Preisgefälle erklärt sich die Preisüberwachung unter anderem mit den Besonderheiten des hiesigen Marktes mit seinen vielen kleinen Spitälern. Sie empfiehlt den Kliniken, vermehrt Einkaufsgesellschaften zu bilden. Dies werde es erlauben, ihre Verhandlungsposition zu festigen und ein «grosses Kostensenkungspotenzial auszuschöpfen».

Weiter rät der Preisüberwacher, öfter direkt beim ausländischen Hersteller einzukaufen, denn heutzutage könnten Medizinprodukte in Europa frei gehandelt werden. Analog zur Praxis auf dem Automarkt fordert er die Spitäler auf, Behinderungen von Direkt- oder Parallelimporten unverzüglich der Wettbewerbskommission (WEKO) zu melden.

Um den Anreiz zur Kostenkontrolle aufrechtzuerhalten, schlägt der Preisüberwacher vor, die Beschaffungskosten für Implantate generell in die SwissDRG-Fallpauschalen zu integrieren statt sie als Zusatzentgelte gesondert in Rechnung zu stellen. Ausnahmen von dieser Regel seien in den seltenen Fällen zuzulassen, in denen die Beschaffungskosten eines Implantats ausserordentlich hoch lägen. (sda)

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