Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt bei einem Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch überraschend entschieden. Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte nur 0,75 Prozent empfohlen.
Der Arbeitgeberverband wollte den Mindestzins auf 0,50 Prozent kürzen. Auch dem Schweizerischen Versicherungsverband ist der Satz zu hoch. Er forderte sogar nur 0,25 Prozent. Mit seinem Entscheid zufrieden dürften dagegen die Gewerkschaften sein.
Eine Senkung sei dieses Jahr nicht angezeigt, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Bundesrat verweist auf die gute Entwicklung im letzten Jahr bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung. Der Swiss Performance Index habe letztes Jahr 19,9 Prozent zulegt. Im laufenden Jahr waren es bis Ende September allerdings nur 0,5 Prozent.
Der Entscheid in der Kommission war denn auch sehr knapp ausgefallen. Die Sozialpartner hatten sich mehrheitlich für einen Mindestzins von einem Prozent ausgesprochen. Dass der Bundesrat von der Empfehlung der BVG-Kommission abweicht, kommt allerdings selten vor. Nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen war das 2004 und 2005 der Fall.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Bei einem Alterskapital von 300'000 Franken bedeutet eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte 750 Franken weniger Zins im Jahr.
(whr/sda)