Unbestritten ist eigentlich nur eines: Die zweite Säule ist in Schieflage. Wegen tiefer Zinsen und steigender Lebenserwartung kommt es bei den Pensionskassen zu einer Umverteilung: Pro Jahr werden rund sieben Milliarden Franken von der aktiven Generation zu den Rentnern verschoben.
Um das zu ändern, will der Bundesrat bereits seit langem den Mindestumwandlungssatz senken. 2010 und 2017 hat das Stimmvolk seinen Plänen jedoch eine Absage erteilt. Nun versucht er es mit einem neuen Vorschlag – doch es harzt erneut gewaltig.
Dabei hatte es kurze Zeit gut ausgesehen: Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband einigten sich vergangenes Jahr nach zähem Ringen auf einen Vorschlag. Die Senkung des Umwandlungssatzes soll demnach durch einen Rentenzuschlag abgefedert werden.
Doch kaum hatten sie den Vorschlag präsentiert, wurde dieser zerzaust: Der Gewerbeverband stellte sich ebenso dagegen wie der Pensionskassenverband ASIP. Und auch die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP lehnten den Rentenzuschlag ab. Gemeinsam können sie die Vorlage im Parlament zu Fall bringen.
Der Bundesrat lässt sich jedoch nicht beirren. Er hat trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung gestern entschieden, am Vorschlag der Sozialpartner festzuhalten. «Dieser erfüllt die gesetzten Ziele am besten», sagte Bundesrat Alain Berset: Das Rentenniveau bleibe erhalten, bei Arbeitnehmenden mit tiefem Einkommen werde die Vorsorge verbessert, und die langfristige Finanzierung werde sichergestellt.
Konkret sieht der Bundesrat vor, dass der Umwandlungssatz von 6.8 Prozent auf 6 Prozent sinkt. Die Renten würden dadurch um 12 Prozent gekürzt. Um diese Senkung abzufedern, sollen künftige Bezüger einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. Für 15 Übergangsjahrgänge soll dieser 100 bis 200 Franken betragen – unabhängig vom Altersguthaben. Danach würde der Bundesrat den Betrag jährlich festlegen.
Bezahlen würden den Zuschlag alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittels eines Lohnbeitrags von 0.5 Prozent. Das Geld würde damit nicht - wie in der zweiten Säule üblich - individuell angespart, sondern es käme zu einem Umlageverfahren wie bei der AHV. Zudem sollen der Koordinationsabzug gesenkt und die Altersgutschriften angepasst werden.
Grösster Zankapfel ist indes der Rentenzuschlag. Die SVP wettert, der Bundesrat wolle «die linke Umverteilungspolitik auf die Pensionskassen ausweiten».
Weniger polemisch, aber ähnlich in der Sache äussert sich CVP-Ständerat Erich Ettlin. Seine Partei könnte im Parlament das Zünglein an der Waage sein. Ettlin kritisiert, das Umlageverfahren in der zweiten Säule sei systemfremd. Störend findet er zudem, dass der Zuschlag allen zugutekäme – auch Versicherten im Überobligatorium, die von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind. «Die Vorlage wird es mit diesem Zuschlag im Parlament sehr schwer haben», sagt Ettlin.
Andere Modelle liegen durchaus auf dem Tisch. Unter anderem haben sich der Pensionskassenverband ASIP und der Gewerbeverband auf einen Vorschlag geeinigt: Der Umwandlungssatz soll ebenfalls auf 6 Prozent sinken. Um das zu kompensieren, soll unter anderem bereits ab 20 Jahren statt wie heute mit 25 mit Sparen begonnen werden. Für zehn Übergangsjahrgänge soll das Rentenniveau garantiert werden – finanziert durch Rückstellungen der Pensionskassen.
Sozialminister Berset versicherte, der Bundesrat habe alle Vorschläge geprüft. Der Vorschlag von Pensionskassen- und Gewerbeverband erfülle eines der Hauptziele der Reform nicht, nämlich die Sicherung des Rentenniveaus, sagt er. Und er verteidigte den umstrittenen Rentenzuschlag: «Die Senkung des Umwandlungssatzes hat ihren Preis.» Schliesslich gelte es, auch eine Volksabstimmung zu überstehen.
Zunächst geht die Vorlage nun aber ins Parlament. Und selbst Berset geht nicht davon aus, dass dieses den bundesrätlichen Vorschlag unverändert gutheisst. (bzbasel.ch)
Mein Umwandlungssatz ist seit etwa 4 Jahren bei 5%.
0.5% Lohnabzug weil wir den jetzigen Rentnern zu hohe Renten auszahlen? Macht doch einen 0.5% Rentenabzug. Ah nein das darf man nicht. Besitzstandswahrung. Nur von unseren Löhnen die schon lange nicht mehr steigen darf man noch mehr abziehen.