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Uno: Frankreichs Burka-Verbot verstösst gegen Menschenrechte

Frankreichs Burka-Verbot verstösst gegen Menschenrechte

23.10.2018, 12:2023.10.2018, 13:52
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Der Uno-Menschenrechtsausschuss in Genf hat am Dienstag Frankreich wegen des Burka-Verbots Verstösse gegen die Menschenrechte vorgeworfen.

Der Uno-Menschenrechtsausschuss erklärte, er sei nicht überzeugt von den Angaben der Regierung in Paris, dass das Verbot des Gesichtsschleiers nötig und angemessen sei, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten.

Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Der Menschenrechtsausschuss setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber Frankreich hat sich in einem Abkommen verpflichtet, sich «in gutem Glauben» daran zu halten.

Der Ausschuss reagierte auf die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren. Das Gesetz habe ihre Rechte verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der Uno-Ausschuss. Zugleich machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als eine Form der Unterdrückung betrachteten.

Frankreich hatte 2010 als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten. Die damalige Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy hatte das Verbot damit begründet, dass Burkas der weltlichen Ordnung Frankreichs widersprächen und Frauen erniedrigten. Zudem verhinderten die Ganzkörperschleier die Identifizierung ihrer Träger und stellten damit ein Sicherheitsrisiko dar.

Seither haben andere Länder wie Österreich oder Dänemark nachgezogen. In der Schweiz ist das Tragen von Burkas in den Kantonen Tessin und St. Gallen verboten. (sda/reu)

St. Gallen sagt JA zum Burkaverbot

Video: srf

Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dorfne
23.10.2018 15:19registriert Februar 2017
Der UNO-Menschenrechtsausschuss hält die Burka wohl auch nur für ein Kleidungsstück. Aber sie ist Ausdruck des Salfafismus/Wahabismus, der radikalsten Form des politischen Islam. Der politische Islam hält nichts von Säkularisierung und religiöser Freiheit! Die Frauen hinter der Burka sind friedlich. Wir sollten uns aber Gedanken machen über die Männer, die hinter diesen Frauen stehen.
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Watson - die Weltwoche der SP
23.10.2018 14:49registriert September 2016
Gemäss dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, verstösst das Verbot in Frankreich nicht gegen Menschenrechte. Die Meinung dieses Uno-Ausschusses ist somit irrelecant.


https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/europarats-organe/egmr/urteile/strasbourg-valide-linterdiction-de-la-burqa-en-france
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