Die Stadt Rorschach hat eine Sozialhilfebezügerin widerrechtlich abgeschoben und muss die Sozialhilfeleistungen der Stadt St.Gallen für die Frau und ihre Kinder übernehmen. Dies hat der Kanton St.Gallen entschieden und damit die Haltung der Sozialen Dienste von St.Gallen bestätigt.
Die Frau hatte sich Ende 2012 in der Stadt St.Gallen abgemeldet und war nach Rorschach gezogen. Dort versuchte sie mehrmals, sich anzumelden, was ihr aber verwehrt wurde. Im Dezember 2014 gab die Frau auf und zog zurück nach St.Gallen, wo sie früher schon Sozialhilfe bezogen hatte.
Nach Überprüfung der Unterlagen war die Stadt St. Gallen der Auffassung, dass diese Frau zur Vermeidung der sozialhilferechtlichen Unterstützung von der Stadt Rorschach abgeschoben worden war.
Die Stadt Rorschach fühlte sich aber weiterhin für die Frau nicht zuständig und reichte Beschwerde beim Departement des Innern ein. St.Gallen zahlte derweil sowohl die Sozialhilfe für die Frau als auch die Kosten der Platzierung für die betroffenen Kinder.
Nun hat der Kanton die Beschwerde abgewiesen. Gemäss Entscheid des Departements des Innern vom 26. August habe sich die Stadt Rorschach aktiv dafür eingesetzt, die Niederlassung einer auf Sozialhilfe angewiesenen Frau in Rorschach zu erschweren beziehungsweise zu verhindern, zitiert die Stadt St.Gallen in einer Mitteilung vom Dienstag den Kanton. Damit habe Rorschach gegen das gesetzliche Abschiebeverbot verstossen.
Aufgrund der Schwere des Verschuldens bei diesem widerrechtlichen Verhalten gegenüber der zum Wegzug gedrängten Frau wird die Stadt Rorschach sowohl zur rückwirkenden als auch zukünftigen Übernahme der Sozialhilfekosten während maximal fünf Jahren verpflichtet, heisst es weiter.
Für die Stadt St.Gallen sei dieser Entscheid von grosser Bedeutung, sagt der zuständige Stadtrat Nino Cozzio auf Anfrage der SDA. Die Stadt St.Gallen setze sich für die Solidarität zwischen den Gemeinden und einen angemessenen Finanzausgleich ein. Ein aktives Abschieben von Sozialhilfebeziehenden sei für die betroffenen Menschen unwürdig und müsse vermieden werden.
Das Ende des Konflikts ist nicht absehbar. Rorschach kann gegen den Entscheid des Kantons beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben und danach auch noch ans Bundesgericht gelangen. Ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht sei durchaus möglich, sagte der Rorschacher Stadtpräsident Thomas Müller. Der Entscheid habe ihn nicht überrascht.
Die Stadt Rorschach hat im Zusammenhang mit Sozialhilfe schon früher für Schlagzeilen gesorgt: Aus Protest trat sie im Frühling 2013 als erste Gemeinde aus der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Rorschach wirft der SKOS vor, dass diese nur noch die Interessen von Sozialhilfe-Empfängern vertritt, wie ihr Stadtpräsident, Nationalrat Thomas Müller (SVP), damals erklärte.
Im Kanton St.Gallen sind die SKOS-Richtlinien nicht verbindlich, weshalb sich die meisten Gemeinden nach den Empfehlungen der St.Gallische Konferenz für Sozialhilfe (KOS) richten, deren Ansätze bis zu fünf Prozent unter denjenigen der SKOS liegen. Rorschach hat den Ansatz noch weiter reduziert. (whr/sda)