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AfD muss wegen illegaler Spenden mehr als 400'000 Euro Strafe zahlen

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Profitierte von illegalen Spenden: AfD-Bundestagsvorsitzender Jörg Meuthen. Bild: EPA/EPA

Wegen illegaler Spenden – AfD muss mehr als 400'000 Euro Strafe zahlen

16.04.2019, 17:12
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Wegen illegaler Parteispenden müssen die deutschen Rechtspopulisten eine Strafe von insgesamt 402'900 Euro zahlen. Das entschied die Bundestagsverwaltung am Dienstag in Berlin.

Es geht um Hilfen durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai.

Die Alternative für Deutschland wurde im Frühjahr 2013 gegründet. Inzwischen ist die Partei in allen 16 deutschen Landtagen vertreten.

Meuthen sprach von einer «rechtsirrigen Position» und kündigte Widerspruch an. «Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden.» Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nicht Illegales getan.

Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.

Meuthen hatte im März der «Welt» gesagt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89'800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

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Wurde ebenfalls von der Goal AG unterstützt: Guido Reil.Bild: EPA/EPA

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44'500 Euro aus.

Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass «diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen». In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132'000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel. (sda/dpa)

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5 Kommentare
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Gipfeligeist
16.04.2019 18:59registriert Januar 2016
Alexander Segert, Inhaber GOAL AG. (die Spenden kommen von ihm):

"Ich kann jeden verstehen, der eine andere Meinung zur merkelschen Flüchtlingspolitik vertritt, aber Angst davor hat, dies zu offen zu sagen, weil er nicht möchte, dass sein Auto angezündet, sein Haus verschmiert und er von den Medien mit der «Rechtsradikalen-Keule» durch den Blätterwald getrieben wird"

Die Aussage ist paranoid und sugeriert einen vermeintlichen Kampf gegen die Meinungsfreiheit. Solch dunkelbraune Firmen haben wir in der ach so liberalen Schweiz...
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Henri Lapin
16.04.2019 18:09registriert November 2017
Aus Goal wird Eigengoal
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