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Aargau: Franziska Roth erhält 300'000 Franken Abgangsentschädigung

Aargauer Regierungsrätin Roth erhält 300'000 Franken Abgangsentschädigung

20.06.2019, 10:03
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ARCHIVBILD ZUM RUECKTRITT VON REGIERUNGSRAETIN FRANZISKA ROTH --- Die Aargauer SVP-Regierungsraetin Franziska Roth spricht an einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz zur Kritik an ihrer Amtsfueh ...
Franziska RothBild: KEYSTONE

Die abtretende Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth erhält eine Abgangsentschädigung in der Höhe eines Jahresgehalts von rund 300'000 Franken. Die 55-Jährige kommt nicht in den Genuss einer Übergangsrente bis zur Pensionierung.

Die aus der SVP ausgetretene Roth, die am Mittwoch ihren Rücktritt aus der Kantonsexekutive per Ende Juli bekanntgab, ist das erste Regierungsmitglied, das nach dem seit 2017 geltenden verschärften Dekret eine Abgangsentschädigung erhält.

Diese Entschädigung gilt als Einkommen und unterliegt den geltenden Sozialversicherungsbeiträgen. Wäre Roth nach Vollendung des 57. Altersjahrs zurückgetreten oder nicht mehr wiedergewählt worden, so erhielte sie bis zur Pensionierung eines Übergangsrente von bis zu 150'000 Franken.

«Fürstliche Ruhegehälter» abgeschafft

Das Parlament hatte im September 2016 das entsprechende Dekret verschärft und die Höhe der Zahlungen reduziert. Es sei endlich Zeit, die «fürstlichen Ruhegehälter» abzuschaffen, hiess es.

Das neue Dekret wurde auf Anfang 2017 in Kraft gesetzt - zum gleichen Zeitpunkt traten auch Gesundheitsdirektorin Roth (damals SVP) und Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) ihr Amt an. Es gilt nicht für die drei amtierenden Regierungsräte, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Amt waren.

Mehr Geld als Roth erhält die 2016 zurückgetretene Susanne Hochuli (Grüne), die während acht Jahren Gesundheitsdirektorin war. Die 54-Jährige bekommt bis zum Rentenalter ein Ruhegehalt von rund 130'000 Franken pro Jahr.

Roth tritt offiziell per Ende Juli nach einer Amtszeit von rund zweieinhalb Jahren zurück. Als Grund gab sie an, dass sie nach massiver Kritik und dem Austritt aus der SVP nicht mehr in der Lage sei, die von den Wählern in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.

Roth ist gemäss Angaben von Landammann Urs Hofmann seit Mitte letzter Woche krank. Roths Berater habe das Rücktrittsschreiben am Mittwoch überbracht, sagte Hofmann in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung». Es sei für alle überraschend gewesen, dass sie sich Roth so entschieden habe.

Analyse wird eingestellt

Die vom Regierungsrat im März in Auftrag gegebene unabhängige, externe Analyse zu Organisation, Führung und Unternehmenskultur im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird nicht fertiggestellt.

Ein erster Bericht lag gemäss Hofmann der Regierungsrätin vor, damit diese Stellung habe nehmen können. Die Regierung wisse jedoch nicht, was im Bericht stehe. Die Exekutive hatte versprochen, sich mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des Berichts zu befassen und danach die Öffentlichkeit zu informieren. Die 90'000 Franken teure Analyse wird nun nicht veröffentlicht. (aeg/sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cloud.io00
20.06.2019 11:06registriert Januar 2019
eine Abgangsentschädigung von 300`000 Franken, bei einem schlecht erfüllten Job. Einfach nur Wahnsinn!
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Avenarius
20.06.2019 11:01registriert Dezember 2018
Bravo ! Mit unseren Steuergelder Leute finanzieren, die kaum was bewegt haben und eh schon genug Geld haben!
Was für eine Riiiiieeesen Schweinerei !!
Das ist eine Verarschung aller Steuerzahler !!!
Unglaublich, dass es so etwas gibt !!!!!
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Baba ♀️
20.06.2019 11:46registriert Januar 2014
Nach 30 Tagen Kündigungsfrist und dem Hinterlassen eines mehr oder minder ausgewachsenen Scherbenhaufens noch 300'000 Franken Abgangsentschädigung... Sowas stört mich als kleine aargauer Steuerzahlerin! Und dabei geht es mir in keiner Weise um die "Parteizugehörigkeit" (nur noch gesinnungsmässig, ich weiss) der so belohnten Person.

Ich bedauere es auch sehr, dass der Bericht nicht beendet und veröffentlicht wird. Es ist ein juristischer Schachzug, dass die Untersuchung nicht abgeschlossen wird. Damit unterliegt das Dokument nicht dem Öffentlichkeitsgesetz im AG 🤬. Finde ich sehr unschön.
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