Basler Psychiatrie testete nicht zugelassene Stoffe an Patienten

Basler Psychiatrie testete nicht zugelassene Stoffe an Patienten

04.04.2017, 10:20

Die Psychiatrische Klinik in Basel hat in den 1950er- bis 1970er-Jahren regelmässig nicht zugelassene Wirkstoffe an Patienten getestet. Dies geht aus einer Untersuchung von 330 Krankenakten und anderen Akten hervor, welche die Klinik durchführen liess.

Die Studie des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern hatte den Auftrag zu klären, ob an der damaligen Psychiatrischen Universitätsklinik Basel (PUK) Stoffe verabreicht wurden, die noch nicht zugelassen waren oder keine Handelsnamen trugen. Dies teilten die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel am Dienstag nach Berichten des Schweizerischen Radios und Fernsehens SRF über die Versuche mit.

Das Communiqué stellt fest, es sei «davon auszugehen, dass die PUK damals nicht zugelassene Wirkstoffen an Patientinnen und Patienten abgegeben hat». Laut der Studie wurden mindestens 60 Wirkstoffe getestet, von denen 33 nachweislich keinen Handelsnamen hatten. Einige Stoffe seien nie zugelassen worden, auch wegen Nebenwirkungen.

Über 1000 Probanden - teils mit Zwang

Gemäss der Studie waren «deutlich mehr als 1000 Personen betroffen». Es gebe keine Hinweise, dass besonders verletzliche Patientengruppen systematisch oder überdurchschnittlich häufig von Medikamententests betroffen gewesen wären. Auf Hinweise für Tests an Kindern sei man nicht gestossen.

Indes waren Frauen laut der Studie «generell stärker betroffen» gewesen als Männer. Und auch zwangsweise Eingewiesene seien in klinische Studien involviert gewesen. Die Dokumentation der Studien sei zudem recht lückenhaft, speziell vor 1970. Es habe ein breites Spektrum gegeben, was die Probanden wussten und wie sie kooperierten.

Wegen der schlechten Quellenlage ist laut UPK heute unklar, ob die betroffenen Probanden wussten, dass sie nicht zugelassene Stoffe erhielten. Die Studie schreibt von einer «engen Kooperation mit der pharmazeutischen Industrie» durch die Klinik, die jedoch «mangels Quellenzugang» nicht im Detail habe beleuchtet werden können.

Menschen-Experimente in «Grauzone»

Die UPK verweisen auf die «damaligen politischen und gesellschaftlichen Hintergründe»: Die klinische Forschung sei in der Schweiz noch nicht einheitlich etabliert gewesen. Die Einführung medizinischer Wirkstoffe sei kein gerader Weg gewesen, sondern «glich eher einer Suchbewegung mit stark experimentellen Zügen».

Erst mit dem Heilmittelgesetz aus dem Jahr 2000 seien klinische Versuche auf Gesetzesebene umfassend geregelt worden. Für die Zeit zwischen 1950 und 1980 schreiben die UPK von einer «Situation mit vielen Graubereichen».

Die PUK-Nachfolgerinnen UPK - sie sind im Besitz des Kantons Basel-Stadt, aber aus der Verwaltung ausgegliedert worden - haben die ganze Studie im Internet publiziert.

http://www.upkbs.ch/ueber-uns/medien/medienmitteilungen/Documents/Bericht_Medikamentenprüfungen_PUK_Basel_1953-1980.pdf (sda)

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