Nach Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft. Das bedeutet: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:
(sda)