Berner «Taxi-Mörder» muss nicht in den Strafvollzug zurück

Berner «Taxi-Mörder» muss nicht in den Strafvollzug zurück

19.06.2018, 13:48

Ein 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen. (sda)

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