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«Freikaufen» von Flüchtlingen: Diese 17 Kantone lehnen das Modell Aargau für ihre Gemeinden ab

«Freikaufen» von Flüchtlingen: Diese 17 Kantone lehnen das Modell Aargau für ihre Gemeinden ab

Im Kanton Aargau« kaufen» sich dutzende Gemeinden «frei» von Flüchtlingen. Ist dies auch in anderen Deutschschweizer Kantonen möglich? Eine Umfrage zeigt, dass alle verschieden umgehen mit der heiklen Aufgabe. 
01.10.2015, 10:0701.10.2015, 14:50
Felix Burch
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Die Gemeinde Oberwil-Lieli greift lieber tief in die Tasche statt Flüchtlinge aufzunehmen. 290'000 Franken legte das Dorf vorsorglich auf die Seite, um sich auch nächstes Jahr von der Aufnahmepflicht für Asylbewerber «freizukaufen». Im Aargau zahlen 80 von 212 Gemeinden eine sogenannte Ersatzabgabe. Bisher war dies relativ günstig: 10 Franken mussten die Gemeinden pro fehlenden Platz und Tag hinblättern, ab nächstem Jahr erhöht sich der Betrag auf 113 Franken. 

Andreas Glarner: SVP-Gemeindepräsident von Oberwil-Lieli.
Andreas Glarner: SVP-Gemeindepräsident von Oberwil-Lieli.
Bild: SVP KANTON ARGAU

Wie läuft es in den anderen Kantonen? watson hat bei den wichtigsten Deutschschweizer Kantonen eine Umfrage gemacht. Sie zeigt, dass die wenigsten Kantone so vorgehen wie der Aargau: 

Zürich

Das System des «Freikaufens» von Flüchtlingen durch die Gemeinden gegenüber dem Kanton gibt es auch in Zürich. Die sogenannte Ersatzabgabe war hier allerdings schon immer hoch und der Anreiz deshalb viel kleiner. Verweigerergemeinden drohen 175 Franken Ersatzabgabe pro Flüchtling und Tag. Laut Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat noch nie eine Gemeinde davon Gebrauch gemacht. Kanton und Gemeinden arbeiteten gut zusammen. 

Bern

Im Kanton Bern ist das Asylwesen kantonalisiert. «Der Kanton ist für die Unterbringung von Asylsuchenden verantwortlich», sagt Markus Aeschlimann, Geschäftsleiter Amt für Migration und Personenstand. Die Gemeinden zahlen einen Beitrag in den sogenannten Lastenausgleich.

Basel-Stadt

Auch in Basel-Stadt stellt der Kanton die Unterbringung von Asylsuchenden zentral sicher. Für die drei Gemeinden Stadt Basel, Riehen und Bettingen gibt es keinen innerkantonalen Verteilschlüssel.

Basel-Landschaft 

Ein anderes Modell verfolgt Basel-Landschaft. Hier müssen die Gemeinden im Verhältnis zur Wohnbevölkerung Asylsuchende aufnehmen. Momentan entspricht der Aufnahmesatz der Wohnbevölkerung 0,8 Prozent. Die Gemeinden melden dem Kanton die Plätze und erhalten dann eine entsprechende Zuweisung. Laut Rolf Rossi vom Sozialamt erfüllen die Baselbieter Gemeinden in der Regel ihre Aufgaben. 

Luzern

Im Kanton Luzern gab es bis jetzt keine Ersatzabgabepflicht. Allerdings tritt ab dem 1. Januar 2016 ein neues Sozialhilfegesetz in Kraft. Darin sind Ersatzabgaben von maximal 150 Franken pro nicht aufgenommenem Flüchtling und Tag vorgesehen. Die Details zur Ersatzabgabe sind aber noch nicht geregelt. Die Höhe der tatsächlichen Ersatzabgabe ist noch nicht festgelegt.

Auch in Luzern ist der Kanton zentral zuständig für den Asylbereich, es gibt keine dauernde Aufnahmepflicht für die Gemeinden. Silvia Bolliger, Leiterin Kommunikation, sagt: «Der Kanton ist für die Wohnraumsuche verantwortlich und versucht die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im Kanton ausgewogen zu verteilen.» Könne der Kanton nicht mehr genügend Plätze bereitstellen, könnten Gemeinden zur Aufnahme von Asylsuchenden verpflichtet werden. Wegen der angespannten Lage sei es letzten September und diesen Juli zu einer Gemeindeverteilung gekommen. 

Zug

«Freikaufen» ist für Gemeinden im Kanton Zug nicht möglich. Sie sind verpflichtet, dem Kanton Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wenn dieser die Asylsuchenden nicht in den kantonalen Unterkünften unterbringen kann. Weigern sich die Gemeinden, gibt es keine Möglichkeit für Sanktionen. «Weil mehrere Gemeinden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wurde nun die Politik aktiv», sagt Sabine Windlin, die Kommunikationsbeauftrage des Kantons. Der Regierungsrat prüfe nun mehrere Möglichkeiten, wie die proportionale Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden durchgesetzt werden könne. 

Schaffhausen

Das kantonale Sozialamt führt im Kanton Schaffhausen das Durchgangszentrum zentral. Auch für die sogenannten 2.-Phasen-Zentren ist der Kanton zuständig. Ergänzend sind jedoch auch die Gemeinden eingebunden. Sie müssen die «übrig gebliebenen» Asylsuchenden proportional zu den Einwohnern übernehmen. Die Gemeinden, die nicht mindestens 66,6 Prozent der Quotenplätze anbieten, müssen pro Tag und Platz 25 Franken bezahlen. Der Betrag geht an die Gemeinden, die die Quote überfüllen. Im letzten Quartal zahlten 7 von 26 Gemeinden. 

Der Munot ist das Wahrzeichen von Schaffhausen. Sieben Gemeinden des Kantons, die zu wenige Asylsuchende aufgenommen haben, zahlen anderen Gemeinden einen Ausgleich. 
Der Munot ist das Wahrzeichen von Schaffhausen. Sieben Gemeinden des Kantons, die zu wenige Asylsuchende aufgenommen haben, zahlen anderen Gemeinden einen Ausgleich. 
Bild:

St.Gallen

Die Verteilung der Asylsuchenden ist im Kanton St.Gallen Sache der Gemeindepräsidenten-Vereinigung und der Kontaktstelle der Gemeinden für Migrationsfragen. Von der Aufnahmepflicht «freikaufen» kann sich niemand. 

 Glarus

Im Kanton Glarus ist das Asylwesen kantonalisiert. Die Asylsuchenden bleiben auch nach der Anerkennung als Flüchtling in der Obhut des Kantons. Glarus achtet laut Andreas Zehnder von der Hauptabteilung Soziales auf eine gleichmässige Verteilung der Asylunterkünfte. Ein Bonus-Malus-System gibt es nicht. 

Thurgau

Die Asylbetreuung im Kanton Thurgau liegt bei den Gemeinden. Zur Entlastung der Gemeinden betreibt der Kanton Durchgangsheime für die erste Betreuung von Flüchtlingen nach der Zuweisung durch den Bund. In einer zweiten Phase werden die Asylsuchenden auf die Gemeinden verteilt. Dies geschieht nach einem Verteilschlüssel, der sich an der Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden orientiert. Florentina Wohnlich vom Departement für Finanzen und Soziales sagt: «Würde sich eine Gemeinde weigern, Asylsuchende aufzunehmen, käme sie ihrer kommunalen Verpflichtung nicht nach.» Dazu sei es bisher nicht gekommen. Eine Ersatzabgabe kenne man nicht. 

Graubünden

Alle Asylsuchenden werden in Kollektivunterkünften des Kantons untergebracht. Es gibt keine Verteilung auf die Gemeinden. 

Uri

In Uri ist der Kanton für die Verteilung von Asylsuchenden zuständig. Er hat das Schweizerische Rote Kreuz mit der Aufgabe beauftragt. Ersatzabgaben gibt es nicht.

Solothurn

Solothurn praktiziert ein ähnliches System wie die Kantone Zürich und Aargau. Wie es genau funktioniert, wie viele Gemeinde allenfalls eine Ersatzabgabe zahlen und wie hoch diese ist, ist unklar. watson hat auf mehrmaliges Nachfragen keine Antwort bekommen. 

Appenzell Ausserrhoden

Die Asylsuchenden werden den Gemeinden nach Bevölkerungsanteil zugewiesen. 

Appenzell Innerrhoden

Alle Asylsuchenden leben zentral im Asylzentrum in Appenzell. Für den Fall, dass die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber weiterhin hoch bleiben wird, werden nun Vorkehrungen getroffen. Es ist möglich, dass in Zukunft auch in anderen Bezirken Asylsuchende untergebracht werden müssen. Die Bezirke haben kein Mitbestimmungsrecht und können sich dementsprechend auch nicht «freikaufen».

Bisher leben in Appenzell Innerrhoden alle Asylsuchenden am selben Ort. 
Bisher leben in Appenzell Innerrhoden alle Asylsuchenden am selben Ort. 
Bild: KEYSTONE

Obwalden

In Obwalden ist die Regelung laut Gitta Lehner von der Asyl- und Flüchtlingskoordination einfach: Es gebe keine Ersatzabgabe. Und: «Es gibt auch keine Gemeinden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen». 

 Nidwalden

In Nidwalden ist das Amt für Asyl und Flüchtlinge zuständig für das Unterbringen von Asylsuchenden. Da der Halbkanton bisher keine Auskunft erteilt hat, ist unklar, ob es eine Ersatzabgabe gibt.

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