Schweiz
Wirtschaft

Geheime Absprachen: Aargauer Baufirmen kommen mit reduzierten Bussen davon

Geheime Absprachen: Aargauer Baufirmen kommen mit reduzierten Bussen davon

Aargauer Tiefbauer sprachen sich bei Offerten systematisch ab. Nach sechs Jahren liegen nun die letzten Urteile vor.
27.07.2018, 14:2117.08.2018, 16:21
Mario Fuchs / az Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»

«Weko schlägt Bresche in den Baufilz»: So titelte die AZ am 14. Januar 2012. Am Tag zuvor hatte ein 260 Seiten starker Bericht der Wettbewerbskommission (Weko) die Aargauer Baubranche in eine Art Schockzustand versetzt. Die Weko sprach gegen 17 Unternehmen Bussen im Umfang von 4 Millionen Franken aus. Sie sollen sich vor dem Einreichen von Strassenbau-Offerten jahrelang abgesprochen haben.

Bis auf vier Betriebe akzeptierten die Gebüssten das Verdikt der Wettbewerbshüter. Seit gestern liegen nun – sechs Jahre später – die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gegen die restlichen vier Unternehmen vor. Es sind dies die Firmen Cellere (St. Gallen/Aarau), Erne (Laufenburg), Granella (Würenlingen) und Umbricht (Turgi), wobei die zwei letztgenannten 2016 zu Aarvia fusioniert haben. Das Resultat der vier Urteilssprüche: Die Richter in St.Gallen reduzieren die ursprüngliche Busse von total 2.8 auf 1.9 Millionen Franken.

137 Vergaben einzeln geprüft

Das Bundesverwaltungsgericht hielt gestern in seiner Mitteilung fest, dass man «kein vorgängig vereinbartes Rotationssystem» habe feststellen können. Entsprechend habe man die 137 bestrittenen Absprachen einzeln prüfen müssen – sogar für die erfahrenen Profis am Gericht «ungewöhnlich zahlreich». Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass die vier Gesellschaften an 95 unzulässigen Einzelsubmissionsabsprachen beteiligt gewesen seien. In 41 der von der Weko beanstandeten Fälle sei die Verfehlung nicht hinreichend nachgewiesen. In einem Fall habe es einen «unzulässigen Informationsaustausch zwischen Konkurrenten» im Vorfeld einer Auftragsvergabe gegeben. Mit der nach unten korrigierten Zahl an Verstössen wurden die Bussen gesenkt. Die Beträge belaufen sich neu pro Betrieb auf zwischen 26'000 und 1.2 Mio. Franken.

Baufirmen benötigen Zeit

Die Betriebe sprachen sich untereinander ab, wer die tiefste Offerte einreichen und damit in aller Regel den Zuschlag erhalten soll. Die Mitbewerber reichten dann «Stützofferten» ein, die deutlich über dem Preis des Betriebs lagen, den man vorgängig als Ausführenden des Auftrags bestimmt hatte. Wer sich für eine solche Stützofferte zur Verfügung stellte, erwartete in der Folge, bei einer nächsten Vergabe dafür selber zum Zug zu kommen. Das führte zu einer Kette von Absprachen.

Die Weko und die Unternehmen können, falls sie mit den Entscheiden nicht einverstanden sind, diese innert der nächsten 30 Tage ans Bundesgericht nach Lausanne weiterziehen. Ob dies in Erwägung gezogen wird, war gestern nicht einschätzbar. Marco Cellere, CEO der Cellere Bau AG, sagte etwa: «Unser Urteil umfasst über 300 Seiten. Wir werden uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um es zu analysieren und unsere Schlüsse zu ziehen.» Ähnlich äusserte sich Roger Umbricht, Mitinhaber der Aarvia-Gruppe. Man habe das Urteil am Mittwoch erhalten und benötige für die vertiefte Prüfung nun Zeit. «Es hat ja immerhin auch sechs Jahre gedauert, bis es vorlag», bemerkte er. Bei der Erne AG konnte aufgrund von Ferienabwesenheiten niemand zum Verfahren Auskunft geben.

Keine Akteneinsicht in Bern

Die meisten der untersuchten Tiefbau-Aufträge waren von der öffentlichen Hand vergeben worden. So befürchteten 2012 im Grossen Rat die Rechte wie die Linke, Staat und Steuerzahler seien geschädigt worden. Die SVP forderte Transparenz, wie viele Aufträge an die Fehlbaren gegangen waren, und verlangte, diese künftig von Vergaben auszuschliessen, was rechtlich möglich wäre. Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, man benötige vertiefte Akteneinsicht von der Weko, um den Schaden abzuschätzen und über allfällige Sanktionen zu befinden.

Hier ist man bis heute noch nicht weiter, wie ein SP-Vorstoss von Florian Vock vom 15. Mai 2018 zeigt. Vock wollte mit Verweis auf den Bauskandal in Graubünden wissen, welche Lehren der Aargau aus 2012 gezogen habe. Die Antwort der Regierung: «Es fehlt nach wie vor die genaue Kenntnis der Verfügung der Weko und der dazugehörigen Akten.» Auch ein persönlicher Austausch mit der Weko half offenbar nicht.

Weiter schreibt die Regierung in ihrer Antwort an Vock, man habe aktuell keine Anzeichen von Absprachen – diese seien aber «auch nach wie vor nur schwer feststellbar». Für SVP-Fraktionspräsident Jean-Pierre Gallati ist deshalb klar: «Die gebüssten Tiefbauunternehmen können sich glücklich schätzen, dass der Regierungsrat davon abgesehen hat, sie von laufenden Vergaben auszuschliessen.» Trotz teilweiser Reduktion der Bussen bleibe das Ausmass der Kartellverstösse «erschreckend».

Die höchsten Gebäude der Schweiz

1 / 12
Die höchsten Gebäude der Schweiz
Die beiden Roche-Türme in Basel, wie sie dereinst aussehen sollen. Mit 205 Metern (r.) und 178 Metern belegen sie Rang eins und zwei in den Top Ten der höchsten Gebäude der Schweiz. Turm eins befindet sich zurzeit im Bau, Turm zwei soll 2021 fertiggestellt sein.
quelle: roche
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ludwig XVI
27.07.2018 16:03registriert Mai 2018
Naja das war zu erwarten. Die Vergabepraxis der Gemeinden ist teilweise noch grenzwertiger...

Zerstückelung von grösseren Aufträgen damit der Gesamtbau nicht ausgeschrieben und direkt vergeben werden kann...

Da ist auch klar, dass Strassen teilweise innert einem Jahr mehrfach aufgerissen und wieder geschlossen werden. Hauptsache man kann dem "Freund" was Gutes tun.
291
Melden
Zum Kommentar
3
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story