In diesen bewegten politischen Zeiten haben es manche vielleicht vergessen, deshalb erinnern wir nochmal daran: Mitte Juni hatte der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) eine Regierungskrise ausgelöst, als er darauf pochte, eine Einreisesperre für Asylbewerber mit bereits abgelehntem Asylantrag einzuführen.
Die Koalition gab schliesslich nach, die Einreisesperre an der deutsch-österreichischen Grenze kam. Die Bundespolizei sollte an der Grenze patrouillieren.
Und nun?
Seehofer hatte es im Sommer als «Skandal» bezeichnet, dass Menschen mit einer Einreisesperre trotzdem nach Deutschland einreisen könnten. Die neue Regelung gilt für Personen, für die nach einer Abschiebung ein befristetes Aufenthalts- oder Einreiseverbot ausgesprochen worden war.
Davon betroffen sind nur Ausländer, die an den Grenzübergängen zu Österreich kontrolliert werden. Die übrigen Grenzen sind offen. Das bedeutet, dass ein mit Einreiseverbot belegter Ausländer beispielsweise aus Polen kommend weiterhin nach Deutschland einreisen kann, wenn er neue Asylgründe anführt. (sda/dpa/pb/mlu)