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Gleichstellung

50 Jahre Frauenstimmrecht: Der Weg zur Gleichstellung bleibt steinig

A demonstration on the occasion of a petition for women's suffrage in Berne, Switzerland, in 1929. On the federal level, the active and passive women's right to vote was introduced in 1971 o ...
1929 demonstrierten Frauen in Bern für das Stimm- und Wahlrecht. Bis zur Einführung dauerte es mehr als 40 Jahre.Bild: PHOTOPRESS-ARCHIV

Wie sich die Männer nach dem Frauenstimmrecht weiter querlegten

Seit 50 Jahren haben die Frauen in der Schweiz auf nationaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Auch in den Jahren danach blieb der Weg zu einer echten Gleichstellung steinig.
07.02.2021, 11:2608.02.2021, 13:51
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Es ist eines jener Jubiläen, bei denen es eigentlich nichts zu feiern gibt. Am 7. Februar 1971 gewährten die männlichen Stimmbürger den Schweizer Frauen endlich das Stimm- und Wahlrecht, für das diese seit fast 100 Jahren gekämpft hatten. «Der späte Zeitpunkt der Einführung ist eher ein Grund zum Heulen», meint die Historikerin Elisabeth Joris.

Damals hatten fast alle demokratischen Staaten das Frauenstimmrecht längst eingeführt. Eine bemerkenswerte Ausnahme war das Fürstentum Liechtenstein, das erst 1984 folgte. Über die Gründe für die Rückständigkeit wird oft spekuliert. So blieb die Schweiz seit 1848 von Kriegen verschont, in denen Frauen automatisch mehr Verantwortung übernehmen müssen.

Video: srf/Roberto Krone

Ein erster Anlauf auf nationaler Ebene scheiterte 1959 mit zwei Dritteln Nein. Nur zwölf Jahre später war das Ergebnis genau umgekehrt. Dafür sorgte neben den Umwälzungen der 1960er Jahre das zunehmende Imageproblem. «Mit Staaten wie Saudi-Arabien verglichen zu werden, schmerzte in der Vorzeigedemokratie dann eben doch», sagt Elisabeth Joris.

Dennoch taten sich die Schweizer Männer auch in den folgenden 50 Jahren schwer mit der Gleichberechtigung der Frauen. Immer wieder gab es Rückschläge, und noch heute ist die Schweiz im internationalen Vergleich kein Vorbild in Sachen Gleichstellung.

Kantone

ARCHIVE --- VOR 30 JAHREN, AN DER LANDSGEMEINDE IN HUNDWIL VOM 30. APRIL 1989, HAT APPENZELL AUSSERRHODEN ALS ZWEITLETZTER KANTON DAS FRAUENSTIMMRECHT EINGEFUEHFRT --- Die Teilnehmer der Landsgemeinde ...
An der Landsgemeinde 1989 sagten die Ausserrhoder Männer Ja zum Frauenstimmrecht.Bild: KEYSTONE

In der Abstimmung 1959 sagten nur Genf, Neuenburg und Waadt Ja. Sie führten das Frauenstimmrecht kurz darauf auf kantonaler Ebene ein. Bis Ende 1972 folgten alle übrigen Kantone, mit zwei Ausnahmen. Die beiden Appenzell bockten noch jahrelang. Die Ausserrhoder konnten sich schliesslich an der Landsgemeinde 1989 zum Ja durchringen.

Die Innerrhoder Männer hingegen blieben stur. Auf den zunehmenden Druck von aussen reagierten sie nach dem Motto «Jetzt erst recht». An der Landsgemeinde 1990 ging das Frauenstimmrecht auch im dritten Anlauf im Verhältnis 3:2 bachab. Dabei hatte eine Innerrhoderin beim Bundesgericht bereits eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Im gleichen Jahr entschieden die Lausanner Richter, dass die in der Bundesverfassung verankerte Gleichheit von Mann und Frau höher zu gewichten war als der kantonale Entscheid. Ihnen half, dass sich das Stimmrecht in der Kantonsverfassung auf die «Landleute» bezog. Manche Innerhoder aber haben das Verdikt bis heute nicht verdaut.

Gleichstellung

On the Swiss women's strike of 14 June 1991, hundreds of thousands of women took part in strike and protest actions throughout the country, as here in Basel city centre, where around 4000 women a ...
Der erste Frauenstreik war 1991 ein Protest gegen die schleppende Gleichstellung.Bild: KEYSTONE

Der besagte Gleichstellungsartikel war im Juni 1981 mit 60,3 Prozent angenommen worden, zehn Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts. Er war ein direkter Gegenvorschlag zu einer 1975 – im «Jahr der Frau» der UNO – von Frauenverbänden lancierten Volksinitiative. Auch in diesem Fall gab es Widerstand vor allem von Männern.

Das «Komitee gegen Gleichmacherei» warnte vor einer Einmischung der Justiz etwa bei Lohnstreitigkeiten – ein Argument, das auch bei anderen Genderthemen noch oft zu hören war. Konkret tat sich lange wenig, weshalb es am 14. Juni 1991, exakt zehn Jahre nach Annahme des Gleichstellungsartikels, zum ersten nationalen Frauenstreik kam.

1996 trat schliesslich nach jahrelangem Tauziehen das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es verbietet jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dazu gehört auch sexuelle Belästigung. Seither hat sich vieles getan, doch gerade beim schon 1975 zentralen Argument «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» liegt bis heute noch vieles im Argen.

Bundesrat

ARCHIVE --- DIE EHEMALIGE BUNDESRAETIN ELISABETH KOPP FEIERT AM 16. DEZEMBER IHREN 80. GEBURTSTAG. SIE WURDE 1984 ALS ERSTE FRAU IN DIE SCHWEIZERISCHE LANDESREGIERUNG GEWAEHLT --- Mit Bundesraetin Eli ...
Elisabeth Kopp war 1984 die erste Bundesrätin der Schweiz. Glück brachte ihr der Job nicht.Bild: KEYSTONE

Sechs Jahre nach Annahme des Frauenstimmrechts wurde die Schwyzerin Elisabeth Blunschy (CVP) die erste Nationalratspräsidentin der Geschichte. Bis zur ersten Frau in der Landesregierung dauerte es noch eine Weile. 1982 nahm die SP einen ersten Anlauf, sie nominierte Lilian Uchtenhagen für die Nachfolge des «Büezer-Bundesrats» Willi Ritschard.

Bei den Bürgerlichen stiess die Zürcher Nationalrätin auf Ablehnung. Nach einer Schlammschlacht voller frauenfeindlicher Klischees (Uchtenhagen sei «zu wenig belastbar», hiess es etwa) wählten sie den Solothurner Otto Stich. Zwei Jahre später war es soweit: Die Schweiz hatte mit der Zürcher FDP-Nationalrätin Elisabeth Kopp ihre erste Bundesrätin.

Nach ihrem nicht ganz freiwilligen Rücktritt 1988 wurde der Bundesrat für fast fünf Jahre erneut zum reinen Männergremium. 1993 versuchte es die SP erneut, mit der Genferin Christiane Brunner. Erneut kam es zu einer vor Sexismus triefenden Schlammschlacht, und erneut wählten die Bürgerlichen einen Mann, den Neuenburger Francis Matthey.

Dieses Mal hielten die Frauen nicht still. Es kam zu landesweiten Protesten. Der Luzerner FDP-Nationalrat Karl Tschuppert gab in einem bemerkenswerten Fernsehinterview zu, dass ihm Frauen in der Politik Mühe bereiteten. Nach einer Woche Bedenkzeit verzichtete Matthey auf seine Wahl zugunsten der Gewerkschafterin Ruth Dreifuss.

Seither gab es nie mehr einen frauenlosen Bundesrat. Rückschläge blieben dennoch nicht aus. Als Christoph Blocher sich 2003 einen zweiten Sitz für die SVP erkämpfte, opferte die CVP nicht den Mann (Joseph Deiss), sondern die Frau (Ruth Metzler). Blocher wurde 2007 von Eveline Widmer-Schlumpf verdrängt, und 2010 gab es erstmals eine Frauenmehrheit im Bundesrat.

Eherecht

Adine Perret, SVP-Nationalrat Christoph Blocher und Pascal Simonius, von links nach rechts, vom "Komitee gegen ein verfehltes Eherecht" halten im Januar 1985 in Bern ein Referat gegen das ne ...
Christoph Blocher (Mitte) vor dem Nein-Plakat mit dem Richter im Ehebett.Bild: KEYSTONE

Holprig war auch der Weg zur zivilrechtlichen Gleichstellung. «Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft», hiess es bis in die 1980er Jahre im Eherecht. Gegen die überfällige Revision wurde das Referendum ergriffen. Angeführt wurde das Nein-Komitee von keinem geringeren als Christoph Blocher. In der NZZ räumte er den Revisionsbedarf ein.

Sein Nein begründete er mit der Furcht, das neue Gesetz mache «den Richter zum eigentlichen dritten Partner» im Ehebund. Einmal mehr wurden also juristische Gründe vorgeschoben. Blocher sprach sich auch dafür aus, die «grundsätzliche Unterhaltspflicht des Mannes» beizubehalten. Frauen sollten von ihren Männern finanziell abhängig bleiben.

Das Referendum war chancenlos, das neue Eherecht wurde 1988 angenommen. Unwürdig war das Gerangel um die Frage, ob Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein soll. Es war offensichtlich, dass viele Männer um die «Verfügbarkeit» ihrer Ehefrauen fürchteten. Erst seit 1992 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar, und erst seit 2004 ist sie ein Offizialdelikt.

Mutterschaftsurlaub

Eine Frau geht am Donnerstag, 9. September 2004, in Zuerich mit ihrem Kinderwagen an einem von der SVP lancierten Plakat vorbei, welches sich gegen eine Mutterschaftsversicherung ausspricht. Die Volks ...
Die SVP wehrte sich noch bei der Abstimmung 2004 gegen einen Mutterschaftsurlaub.Bild: KEYSTONE

Ein Trauerspiel entwickelte sich auch bei der Frage, ob die Frauen nach der Geburt einen (bezahlten) Mutterschaftsurlaub erhalten sollen. 1945 hatten die Männer dies mit der Annahme des Familienschutzartikels in der Bundesverfassung grundsätzlich befürwortet. Die gesetzliche Umsetzung aber liess Jahrzehnte auf sich warten.

1984 wurde eine Volksinitiative und 1987 ein Bundesgesetz nach einem jeweils emotionalen Abstimmungskampf deutlich abgelehnt. Erst 2005, genau 60 Jahre nach der Abstimmung über den Verfassungsartikel, trat ein Gesetz in Kraft, das den Frauen 80 Prozent ihres Lohnes während 14 Wochen garantierte, bezahlt aus der Erwerbsersatzordnung.

Andere europäische Länder waren schon damals weiter, und die Männer dürfen sich erst seit dem letzten September über einen Vaterschaftsurlaub von gerade mal zwei Wochen freuen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt in der Schweiz eine Baustelle, wie es überhaupt bei der wirtschaftlichen Gleichstellung (Löhne, Chefposten) nach wie vor harzt.

Erst 2018 wurde eine Revision des Gleichstellungsgesetzes angenommen, die grosse Firmen (und nur diese) zu Lohnanalysen verpflichtet, und auch dies erst, nachdem die Ständeräte der CVP (heute Mitte) unter grossem Druck ihre Meinung geändert hatten. 50 Jahre nach dem Ja zum Frauenstimmrecht hat sich viel getan. Aber es muss sich noch einiges bewegen, vor allem in den Köpfen der Männer.

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50 Jahre Frauenstimmrecht: Die Abstimmungsplakate
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50 Jahre Frauenstimmrecht: Die Abstimmungsplakate
Vor 50 Jahren, am 7. Februar 1971, stimmten die Schweizer Männer der Verfassungsänderung zu, dass künftig auch die Schweizer Frauen die gleichen politischen Rechte haben.
quelle: keystone / str
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Immer noch keine Gleichberechtigung in der Schweiz
Video: srf
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125 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nick Name
07.02.2021 12:23registriert Juli 2014
Man(n) mag das relativieren und whataboutsimen, wie man will und es auch möglich ist: Tatsächlich ist die Geschichte der Frauenrechte und -mitbestimmung in der Schweiz einfach mal grundsätzlich zum Heulen. Das immer wieder aufzuzeigen finde ich unabdingbar.
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chrissy_dieb
07.02.2021 11:56registriert Januar 2020
Einst dachte ich, dass Gleichstellung beinhaltet, dass das Geschlecht nicht mehr generalisierend als Deskriptor für Phänomene herangezogen wird wie z.B. „Frauen interessieren sich mehr für care-Berufe“.

Die Tendenz geht aber in die falsche Richtung - auch hier: „Wie sich die Männer ... querlegten“. Wirklich? Ist ‚Männer‘ der beste Deskriptor, der zufinden war? Was ist mit all den Männern, die bei den entsprechenden Abstimmungen immer progressiv stimmten?Waren es nicht eher Traditionalisten oder Konservative wie ‚Männer‘, die sich querstellten?
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Amateurschreiber
07.02.2021 11:54registriert August 2018
Was leider nie angesprochen wird: Es gab auch Frauen, die gegen die jeweiligen Vorlagen waren. Besonders gegen das Frauenstimmrecht gab es teils massive Ablehnung.
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