Artikel 4, Absatz 2 der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz besagt Folgendes: «Ratsmitgliedern, die ihr Motorfahrzeug benützen, werden die Parkgebühren zurückerstattet. Schäden, die bei diesen Fahrten am Motorfahrzeug entstehen, deckt der Bund.»
Bundesparlamentarier, die mit ihrem Auto also einen Unfall bauen oder einen Parkschaden verursachen, können mit Väterchen Staat rechnen.
Gedeckt sind gemäss einer «Regulierung» die Schäden, die bei «parlamentarischen» Fahrten entstehen. Das sind Fahrten an «Rats-, Kommissions-, Fraktionssitzungen und gleichgestellte Anlässe». Inklusive «berufliche» oder «private» Teilstrecken zu solchen Fahrten. Festgehalten ist auch: «Der Bund erbringt seine Leistungen in Ergänzung zu einer allfälligen privaten Kaskoversicherung.» Will heissen, der Bund schliesst allfällige Lücken.
Wer nun annimmt, die Gesetzesbestimmung sei toter Buchstabe, weil Parlamentsmitglieder keine solchen Schäden geltend machen, der irrt.
In der seit Ende 2015 laufenden Legislatur haben Bundespolitiker bereits vier derartige Schadenfälle gemeldet. «Die vom Bund übernommenen Gesamtkosten beliefen sich dabei auf 4535 Franken», sagt Mark Stucki, Informationschef der Parlamentsdienste in Bern.
Statistisch sind das etwa zwei Schäden pro Jahr, die Politiker lieber nicht selbst berappen. Und acht pro Legislatur. Bezahlt werden die Schäden durch das Schadenzentrum im Verteidigungsdepartement. Um welche Personen es geht und um welche Art Schäden, wird vom Parlament nicht ausgeführt.
Nicht alle lassen sich durch den Bund schadlos halten. FDP-Ständerat Philipp Müller (AG), der vor den Wahlen 2015 einen Unfall verursachte, sagt auf Anfrage: «Ich bin gut versichert, und es käme mir nicht im Traum in den Sinn, den Bund zu bemühen.»
Woher kommt dieses Blech-Privileg der Bundespolitiker? Aus alten Ratsprotokollen geht hervor, dass das Privileg 1972 eingeführt wurde, auf Initiative der Fraktionspräsidenten. Der Bund solle für die Automobilisten eine Kaskoversicherung abschliessen, sagte der Berichterstatter in einer Nationalratsdebatte. «Die Prämien sind sehr bescheiden, weshalb man sich dazu entschlossen hat.» Zudem wurde die ebenfalls noch heute geltende Regelung eingeführt, dass Ratsmitgliedern, die per Motorfahrzeug anreisen, die Parkgebühren zurückerstattet werden.
Ebenfalls 1972 wurde das Generalabonnement 1.Klasse für alle eingeführt. Das ging auf einen Antrag von SP-Nationalrat Ueli Götsch (TG) vier Jahre zuvor zurück. Er hatte im Rat gesagt: «Es soll sich nicht so verhalten, dass die Automobilisten nichts bekommen. Sie sollen, in Franken und Rappen, den Gegenwert des Generalabonnements erhalten.»
Die Regelung gilt noch heute: Parlamentarier erhalten entweder ein 1.-Klass-GA oder den Betrag, den der Bund dafür zahlt. Damit waren, so meinte Götsch, die Autokosten abgegolten. Trotzdem wurde weiter ausgebaut: Seit 1988 werden nicht nur Parkgebühren in Bern, sondern auch in Bahnhofanlagen schweizweit zurückerstattet.
Aus den Ratsdebatten seit den Sechzigerjahren geht hervor, dass die Politiker damals wie heute das gleiche Problem haben. Viele fühlten sich unterbezahlt, wagten aber aus Angst vor Protesten aus dem Volk nicht, das offen zu sagen. Immer wieder war die Rede von der Gefahr, dass sich verschiedene Bevölkerungskreise und Berufsgruppen die Milizarbeit nicht leisten konnten. So baute man nicht selten, statt die Löhne anständig zu erhöhen, diverse Privilegien wie Mahlzeiten- oder Übernachtungspauschalen aus. Dabei hatte GA-Promotor Götsch schon 1968 davor gewarnt, «unser Honorar über Umwege zu erhöhen».
All die «Goodies», das findet auch Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG), entfernten die Parlamentarier vom Volk. Sie wollte vom Bund nur ein 2.-Klasse-GA. Doch das war nicht möglich: Der Bund vergütet einzig die 1.Klasse. Kälin will darum nun all die Privilegien kappen, wie sie letzte Woche der «Nordwestschweiz» sagte. Und den Politikern dafür einen besseren Lohn zahlen.