Prozess: Aus Eifersucht und Rache Auto mit Molotow-Cocktail abgefackelt

Prozess: Aus Eifersucht und Rache Auto mit Molotow-Cocktail abgefackelt

22.09.2015, 18:52

Ein 21-jähriger Mann hat - eventuell zusammen mit einem Kollegen - einen parkierten Personenwagen mit einem Molotow-Cocktail in Brand gesteckt. Tatmotive waren Rache und Eifersucht. Der Täter musste sich am Dienstag vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten.

Brandstiftung, mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und Verletzung der Verkehrsregeln waren die Schuldsprüche, für die der junge Schweizer verurteilt wurde. Das Kreisgericht St. Gallen sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Zudem muss er eine Busse von 200 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rache aus Eifersucht

Der Grund für das strafbare Verhalten ist in Eifersucht zu suchen. Der junge Mann hatte erfahren, dass seine Ex-Freundin kurz nach der Trennung bereits wieder einen Freund hatte. Aus Rache habe er zunächst den Wagen des neuen Freundes beschädigt, indem er den Tankdeckel mit Farbe besprayt und die Reifen aufgestochen habe, erklärte die Staatsanwältin an der Gerichtsverhandlung.

Einige Zeit später habe er einen selbstgebastelten Molotow-Cocktail auf das Auto geworfen. Er sei zerbrochen, und das brennende Benzin habe sich auf der Motorhaube ausgebreitet. Der Beschuldigte habe versucht, das Feuer zu löschen, was jedoch nicht gelungen sei. Schliesslich stand die ganze Vorderseite des Autos in Brand und verursachte einen Sachschaden von über 60'000 Franken.

Zu beiden Anschlägen sei er von einem Kollegen angestiftet worden, erklärte der Beschuldigte. Eigentlich sei er nur dabei gewesen. Er habe zwar auch einen Molotow-Cocktail geworfen, aber neben den Wagen.

Freisprüche erwirkt

Den Vorwurf, er habe beim Elternhaus seiner Ex-Freundin auf den Sitzplatz «No Love» gesprayt, akzeptierte er. Hingegen bestritt er, dass er tätlich gegen die junge Frau geworden ist, ihr gedroht und sie genötigt hat. Die Anklage hatte deshalb auch eine Verurteilung wegen Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung verlangt. Für diese Anklagepunkte fällte das Kreisgericht jedoch Freisprüche.

Auf die Forderung des Verteidigers, sein Mandant sei nicht wegen Brandstiftung, sondern lediglich wegen Beihilfe dazu zu verurteilen, ging das Gericht nicht ein. Es könne zwar nicht mit Sicherheit sagen, ob er alleine oder mit dem Kollegen am Tatort gewesen sei, erklärte der vorsitzende Richter. Dies spiele aber keine Rolle, da er so oder so aktiv an der Brandlegung mitgewirkt habe und sich deshalb der Brandstiftung schuldig gemacht habe. (sda)

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