Ein wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, Widerhandlung gegen das «IS»-Gesetz und versuchten Mordes beschuldigter Waadtländer bleibt in Untersuchungshaft. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen den im Juni 2017 verhafteten Mann erfolgt demnächst.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts erachtet die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere zwei Monate als verhältnismässig. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervor. Aufgrund der dem Betroffenen vorgeworfenen Taten drohe eine mehrjährige Freiheitsstrafe, so dass keine Gefahr einer Überhaft bestehe.
Auslöser für die Strafuntersuchung gegen den Mann waren verschiedene Gegenstände, die in seinem Zimmer in einer Unterkunft in Lausanne gefunden worden waren. Neben einem Stadt-Guerilla-Führer stellte die Polizei ein verbotenes Messer, eine Pet-Flasche mit einer Substanz und einen Koran sicher.
Im Februar musste die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Untersuchung auf einen Vorfall ausweiten, der sich im September 2018 im Gefängnis zugetragen hatte. Der Beschuldigte war auf einen Gefängnismitarbeiter losgegangen und hatte dabei «Allahu Akbar» geschrien.
Bereits wenige Tage vor diesem Vorfall hatte der Inhaftierte versucht, mit dem Fuss gegen den Kopf des gleichen Angestellten zu schlagen. Dabei drohte er ihm mit dem Tod.
Das Bundesstrafgericht nimmt in seinem Entscheid auch Bezug auf das psychiatrische Gutachten, das erstellt wurde. Demnach leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie und ist alkohol- und cannabisabhängig. Die Erkrankung erfordert eine medikamentöse Behandlung und psychiatrische Betreuung. Beides verweigerte der Mann.
Aufgrund der Krankheit, des aggressiven Verhaltens, Vorfällen häuslicher Gewalt und des unvorhersehbaren Verhaltens des Beschuldigten hat das Bundesstrafgericht die Untersuchungshaft verlängert. Es bestehe die Gefahr, dass der Mann weitere Gewalttaten begeht. (Beschluss BH.2019.11 vom 30.09.2019) (aeg/sda)