Deutschlands bekanntester Raucher muss nicht ausziehen

Deutschlands bekanntester Raucher muss nicht ausziehen

28.09.2016, 14:52

Der wegen eines Rechtstreits um das Qualmen in seiner Wohnung in ganz Deutschland bekannt gewordene Raucher Friedhelm Adolfs hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage seiner Vermieterin ab.

Sie hatte den Mietvertrag des 78-Jährigen fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich.

Das Verfahren wird in Deutschland als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben. Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt.

Adolfs habe seine Nachbarn im Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hiess es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet.

Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters. (sda/dpa)

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