Junge Männer bestimmen künftig selber, wann sie zur Aushebung erscheinen und wann sie die Rekrutenschule absolvieren wollen. Sie können sich dafür mehrere Jahre Zeit lassen.
Stellungspflichtige können die Aushebung frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres machen, spätestens aber in dem Jahr, in dem sie 24 werden. Zur Rekrutenschule können Militärdienstpflichtige frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres antreten. Absolvieren müssen sie die RS spätestens in dem Jahr, in dem sie 25 werden.
Diesen Entscheid fällte der Bundesrat im Hinblick auf die Umsetzung der Armeereform WEA ab 2018. Diese hat unter anderem zum Ziel, Teile der Truppe wieder rasch mobilisieren und einsetzen zu können. Innerhalb von zehn Tagen sollen 35'000 Armeeangehörige im Einsatz stehen.
Um das Bereitschaftsmodell umsetzen zu können, muss das bestehende Alarmierungssystem ausgebaut werden. Dieses dient heute nur zur Alarmierung der Krisenstäbe. Künftig sollen damit auch Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen aufgeboten werden können.
Mit einer Verordnungsänderung hat der Bundesrat die Details der Datenbeschaffung und -bearbeitung geregelt. Erfasst werden AHV-Nummer, Funktion in der Armee, Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Das neue Bereitschaftsmodell gilt ab Anfang 2018.
Ein weiteres Kernstück der Reform mit dem Namen Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist die bessere Kaderausbildung. Damit die Kader mehr praktische Führungserfahrung sammeln können, sollen sie ihren letzten Grad wieder komplett in einer Rekrutenschule abverdienen müssen. Der Bundesrat hat dazu die Verordnung über die Militärdienstpflicht angepasst. Die Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft. (whr/sda)