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Schuldspruch im Frutigen-Prozess – 16 Jahre für Tötung der Freundin

Schuldspruch im Frutigen-Prozess – 16 Jahre für Tötung der Freundin

16.10.2020, 12:3216.10.2020, 13:32
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Sicht auf das Regionalgericht Thun. Hier l
Das Gericht in Frutigen.Bild: sda

Ein 57-jähriger Schweizer ist am Freitag in Thun in einem Indizienprozess zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Regionalgerichts hat er im Februar 2018 in Frutigen seine Freundin umgebracht und danach deren Haus angezündet.

Dafür gebe es zwar keine direkten Beweise, aber eine ausreichend starke Indizienkette, sagte Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens.

Er verfolgte die Urteilseröffnung ohne grosse Regungen. Hin und wieder schüttelte er den Kopf. Wie alle Anwesenden im Saal ausser der Gerichtspräsidentin trug er eine Maske.

Wenige Tage nach dem Brand war der Verdächtige in Frankreich gefasst worden. Seither sass er in Untersuchungshaft und hat stets seine Unschuld beteuert. Schon zum Auftakt des Prozesses hatte er betont, er werde einen Schuldspruch «durch alle Instanzen weiterziehen».

«Kann niemand anders gewesen sein»

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht betont, es sei nicht erwiesen, dass die Frau vor dem Brand durch Gewalteinwirkung umgekommen sei. Womöglich sei sie am nachgewiesenen Konsum von Alkohol, Kokain, Cannabis und Medikamenten gestorben. Den Brand könnte sie durch einen brennenden Joint verursacht haben.

Das Gericht beurteilte dies als wenig wahrscheinlich und folgte stattdessen der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Die Gutachten des Rechtsmediziners und der Brandexperten legten den Schluss nahe, dass die Frau durch einen Schuss, einen Schlag oder einen Stich massive Kopfverletzungen erlitten habe. Ausserdem sei der Brand offenkundig gelegt worden.

Das Gericht sei der klaren Überzeugung, dass der Mann der Täter sei. «Es kann niemand anders gewesen sein», sagte die Gerichtspräsidentin. Die Indizien – darunter Handy-Daten und das Verhalten des Beschuldigten – bildeten in ihrer Gesamtheit eine tragfähige Hängebrücke. Die Expertengutachten seien die Pfeiler dieser Brücke.

Gericht «parteiisch»

Schon bald wird sich das bernische Obergericht mit dem Fall befassen und ein Ausstandsbegehren beurteilen müssen, das die Verteidigung kurz vor Urteilseröffnung einreichte. Sie hatte verlangt, dass alle fünf Mitglieder des Kollegialgerichts in den Ausstand treten sollten.

Gerichtspräsidentin Züllig sagte, das Begehren könne die Urteilseröffnung nicht verhindern. Über das Gesuch entscheiden müsse dann das Obergericht. Den Vorwurf der Parteilichkeit und der ungenügenden Vorbereitung wies Züllig entschieden zurück. (aeg/sda)

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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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phreko
16.10.2020 15:06registriert Februar 2014
So als kleine Info zur Bildlegende: In Frutigen gibt es kein Gericht. Das abgebildete Gebäude, worin das für den Fall zuständige Regionalgericht Oberland ist, steht in Thun.
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