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Bedingter Haft für Landi-Brandstifter von Thusis

Bedingter Freiheitsentzug für Landi-Brandstifter von Thusis

14.11.2018, 10:0414.11.2018, 10:12
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Brand der Landi in Thusis
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Der Lehrling, der letzten Dezember die Landi-Filiale im bündnerischen Thusis in Brand gesteckt hat, muss nicht ins Gefängnis. Ein Gericht ordnete dessen Unterbringung in einer offenen Jugendeinrichtung sowie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an.

Ausserdem wurde der inzwischen 17-Jährige wegen Brandstiftung sowie mehrfacher einfacher Körperverletzung mit einem bedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten bestraft, wie das Regionalgericht Albula in Tiefencastel am Mittwoch mitteilte.

Das Jugendgericht ging bei der Beurteilung von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit des Jugendlichen aus. Es blieb in seinem Urteil unter dem Antrag der Jugendstaatsanwaltschaft, welche einen Freiheitsentzug von einem Jahr verlangt hatte.

Beim Grossbrand der Landi-Filiale in Thusis Mitte Dezember 2017 erlitten zwei Personen eine leichte Rauchvergiftung. Der entstandene Sachschaden belief sich auf 6.4 Millionen Franken.

Der geständige Jugendliche, der in der Landi eine Lehre als Detailhandelsfachmann absolvierte, habe für seine Tat kein Motiv nennen können, schrieb das Gericht. Er hatte in seinem Lehrbetrieb brennbare Flüssigkeit auf den Boden geschüttet und angezündet. Das Verkaufsgeschäft, ein Lagerschuppen sowie der Tankstellen-Shop brannten vollständig nieder.

Jährliche Überprüfung

Der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war und dessen Tat nach Massgabe des schweizerischen Jugendstrafrechts beurteilt wurde, stand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht. Gerichtsangaben zufolge stellt das Jugendstrafrecht den Schutz und die Erziehung von Jugendlichen in den Vordergrund. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die vom Gericht beschlossene Unterbringung des Brandstifters in einer offenen Jugendeinrichtung ist zeitlich nicht genau festgelegt. Die Massnahme wird jedes Jahr überprüft und dauert längstens bis zum 25. Altersjahr des Verurteilten, wie vom Gerichtspräsidenten zu erfahren war. (aeg/sda)

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