Schweizer Stimmvolk kann über «Sozialdetektiv-Gesetz» abstimmen

Schweizer Stimmvolk kann über «Sozialdetektiv-Gesetz» abstimmen

18.07.2018, 16:00

Das Schweizer Stimmvolk wird über das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten abstimmen können. Das Referendum ist zustande gekommen.

Das Referendumskomitee hatte am 5. Juli 56'112 Unterschriften eingereicht. Davon sind 56'025 gültig, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Damit hat die Bürgergruppe um die Autorin Sibylle Berg die nötigen 50'000 Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist gesammelt.

Lanciert wurde das Referendum im April. Das von den eidgenössischen Räten im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht. Zudem werde die Privatsphäre der Menschen aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung.

Die Räte verabschiedeten das Gesetz in der Frühjahrssession. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.

Die Abstimmung ist am 25. November 2018. (sda)

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