Schweiz
Justiz

20 Jahre Haft für liberianischen Ex-Kommandanten Kosiah

Bundesstrafgericht verurteilt liberianischen Ex-Kommandanten Kosiah zu 20 Jahren Haft

18.06.2021, 19:46
Mehr «Schweiz»

Der liberianische Ex-Kommandant Alieu Kosiah ist am Freitag vom Bundesstrafgericht zu 20 Jahren Gefängnis sowie 15 Jahren Landesverweis verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen Kriegsverbrechen während des Bürgerkriegs in Liberia zwischen 1993 und 1995.

Der Prozess fand zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 statt. Die Urteilsverkündung erfolgte mehr als vier Monate nach Abschluss des Prozesses, wie der Präsident des Bundesstrafgerichts, Jean-Luc Bacher, sagte. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sich den Schlussfolgerungen von Bundesanwalt Andreas Müller angeschlossen, sprach Kosiah aber von vier der 25 Anklagepunkte frei, ohne jedoch mildernde Umstände anzuerkennen.

Der 46-jährige Kosiah war im Saal anwesend. Er hatte immer auf nicht schuldig plädiert. Er lebt seit 1998 in der Schweiz und war am 10. November 2014 in Bern aufgrund von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft verhaftet worden. Eine Klage von sieben Opfer des früheren Rebellen-Kommandanten der United Liberation Movement of Liberia for Democracy (Ulimo) hatte zu seiner Festnahme geführt. Er ist in einem Berner Regionalgefängnis inhaftiert.

Lange Verlesung des Urteils

Die Verlesung des Urteils dauerte rund drei Stunden. Der Präsident des Bundesstrafgerichts sagte, eigentlich wäre ein Militärgericht für die Straftaten zuständig, denn es handle sich um Verstösse gegen das Kriegsrecht.

Alieu Kosiah wurde von der Rekrutierung eines Kindersoldaten freigesprochen. Das Kind soll sich freiwillig seinen Kämpfern angeschlossen haben. Weiter sprach ihn das Gericht frei vom Mordversuch an einem Zivilisten, von der Beihilfe zum Mord eines Zivilisten sowie davon, den Befehl zur Plünderung eines Elektrizitätswerks gegeben zu haben.

Ein Markt in Liberias Hauptstadt Monrovia.
Ein Markt in Liberias Hauptstadt Monrovia.Bild: Shutterstock

Schuldig gesprochen wurden Kosiah dagegen wegen Verletzung des Kriegsrechts für den Einsatz eines Kindes als Soldat und den Befehl, dreizehn Zivilisten und zwei gefangene Soldaten zu töten, deren abgetrennte Köpfe am Flughafen von Monrovia ausgestellt wurden, sowie den Mord an vier weiteren Zivilisten.

Weiter sprachen ihn die Richter der Vergewaltigung einer Frau, der grausamen Behandlung von sieben weiteren Zivilisten, des mehrfachen Befehls zur grausamen Behandlung von Zivilisten sowie der Störung der Totenruhe schuldig. Er hatte zusammen mit andern Kämpfern das Herz eines Toten gegessen.

Kein Bedauern

Gerichtspräsident Bacher rechtfertigte die Tatsache, dass das Gericht keine mildernden Umstände für eine Straferleichterung anerkannte, mit dem arroganten Verhalten dieses «gut bekannten früheren Kriegsverbrechers», der keinerlei Bedauern gezeigt habe. Bacher hob die anhaltenden Traumata der Opfer hervor, darunter jener, die als Zeugen vor Gericht aussagten.

Ausser der Verurteilung zu 20 Jahren Gefängnis und zur Landesverweisung wurden Kosiah Geldstrafen auferlegt. Er muss den Klägern Entschädigungen von insgesamt 53'000 Franken bezahlen. Von den Prozesskosten in Höhe von 1.3 Millionen Franken, muss er 50'000 Franken übernehmen.

Der 46-jährige verfolgte die Verlesung des Urteils mit ungerührter Miene. Die Verteidigung zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Amanda Knox: «Der Engel mit den Eisaugen»
1 / 11
Amanda Knox: «Der Engel mit den Eisaugen»
Amanda Knox, auch genannt «der Engel mit den Eisaugen», steht im Zentrum beim Justizkrimi um die Ermordung einer Studentin in Italien.
quelle: epa/epa file / pietro crocchioni
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Sie ist einer der Gründe, wieso wir Frauen heute Rechte haben
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
7
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story