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12,5 Jahre für Ermordung von Liebhaber in Zürcher Hotelzimmer

Gericht glaubt Panther-Story nicht: 12,5 Jahre für Mord an Liebhaber in Zürcher Hotel

19.11.2021, 17:0019.11.2021, 17:02
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Mehr als sechs Jahre nach seiner Verhaftung stand ein fr
Bezirksgericht ZürichBild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 41-jährigen Mann zu einer 12.5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Brasilianer hatte Anfang November 2019 in einem Zürcher Hotel seinen Liebhaber brutal getötet. Zuvor hatte er Drogen konsumiert.

Nach Verbüssung der Strafe wird der Mann für 13 Jahre des Landes verwiesen, mit Eintrag ins Schengener Informationssystem. Damit gilt die Sperre für den gesamten Schengenraum. Während des Strafvollzugs hat der Mann eine ambulante Therapie zu absolvieren. Den Angehörigen des Opfers muss er total 60'000 Franken Genugtuung leisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Brasilianer bleibt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft.

Die Staatsanwältin hatte eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigerin plädierte für die Anerkennung des Umstands, dass der Mann die Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen habe. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Maximalstrafe 3 Jahre Freiheitsentzug vor. Er habe seinen Liebhaber im Drogenwahn getötet.

Der Beschuldigte, der während der ganzen Untersuchung die Tat geleugnet hatte, bekannte sich am ersten Verhandlungstag vergangene Woche als schuldig. In der Nacht zum 1. November 2019 gingen die beiden Männer, die sich bereits zuvor hin und wieder getroffen hatten, in ein Hotel. Dort konsumierten sie Drogen und hatten Sex.

Gericht glaubt Panther-Geschichte nicht

Der Beschuldigte schilderte, wie er nach der Injektion von Crystal Meth, die ihm sein Liebhaber verabreicht habe, auf einmal einen schwarzen Panther gesehen habe, der ihn bedrohte. Mit aller Kraft habe er gegen das Monster gekämpft und es getötet.

Das Gericht erachtete diese Geschichte aber nicht als glaubhaft. Aufgrund des Drogenkonsums vor der Tat attestierte es dem Beschuldigten jedoch eine mittelgradig verminderte Steuerungsfähigkeit. Dies hatte eine mildere Strafe zur Folge.

(aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Darkside
19.11.2021 17:27registriert April 2014
Diese Praxis kleinere Strafen zu verhängen, weil man stockbesoffen oder auf Drogen war ist stossend. Solange man die Rauschmittel welcher Art auch immer aus freien Stücken konsumiert hat, sollte das meiner Meinung nach kein Grund für Strafminderung sein.
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