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Bund: «Beschleunigte Asylverfahren funktionieren grundsätzlich gut»

Bund zieht Bilanz: «Beschleunigte Asylverfahren funktionieren grundsätzlich gut»

23.08.2021, 11:0023.08.2021, 10:57
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Die beschleunigten Asylverfahren haben sich «grundsätzlich bewährt». Seit Anfang Jahr werden deutlich weniger Asylentscheide vom Bundesverwaltungsgericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat (SEM) für Migration zurückgewiesen.

Zwei Jahre nach der Einführung der beschleunigten Asylverfahren hat das Staatssekretariat für Migration eine externe Evaluation in Auftrag gegeben.

Wie das SEM am Montag mitteilte, zeigen die Expertenberichte, dass die beschleunigten Asylverfahren «rechtsstaatlich korrekt umgesetzt» werden. Zudem wüssten Asylsuchende «deutlich rascher als früher», ob sie Schutz erhielten oder die Schweiz verlassen müssten.

Weniger Rückweisungen durch das Gericht

Das Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) beurteilte die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. In seinem Bericht hält das SKMR fest, dass sich bei der Zahl der Rückweisungen der Entscheide durch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine «beachtliche Trendwende» eingetreten sei, wie es im Bericht heisst.

Die Rate der Kassationen von Entscheiden sei seit Anfang 2020 je nach Berechnungsmethode von 18 bis 19 Prozent auf 10 bis 11 Prozent gesunken. Jedoch würden noch immer zu viele komplexe Fälle im beschleunigten Verfahren behandelt. Entsprechend bestehe Handlungsbedarf bei der Triage.

Zeitliche Vorgaben teilweise nicht erfüllt

Bei der Frage, ob die vorgesehenen Zielwerte bei den Zeitvorgaben eingehalten wurden, zeigte sich, dass die Vorbereitungsphase des eigentlichen Verfahrens noch mehr als doppelt so lange dauert wie vorgesehen. Der Zielwert für die Vorbereitungsphase beim beschleunigten Verfahren bei 21 Tagen liegt, durchschnittlich dauert diese Phase heute jedoch laut Angaben des SEM 49 Tage.

In der Vorbereitungsphase werden die Personalien der asylsuchenden Person aufgenommen, Fingerabdrücke genommen und mit der europäischen Datenbank Eurodac abgeglichen. Es folgt eine Befragung zum Reiseweg und der Gesundheitszustand wird abgeklärt.

Das beschleunigte Asylverfahren ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Die Asylgesuche werden seither in Bundesasylzentren in einem beschleunigten Verfahren beurteilt. Die Asylsuchenden erhalten eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. (aeg/sda)

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